Erstellt am 13.02.2007 um 10:25 Uhr von paula
Wie und in welchem Zusammenhang stand denn das bitte in der Zeitung. Unser AG vermeidet Vertragsgrundlagen einzelner AN in der Zeitung zu kommunizieren.
Erstellt am 13.02.2007 um 10:43 Uhr von NY1967
Nun man kann es so auslegen, dass unser Arbeitgeber damit Werbung betrieben hat. Da unser unternehmen lange nicht ausgebildet hat. Soweit ich informiert bin, wurde der AG sogar gefördert, das weiß ich aber nicht 100%ig.
Erstellt am 13.02.2007 um 11:11 Uhr von paula
Aha! Aber was stand ganz konkret in der Zeitung und welche mündlichen Zusagen gibt es (bitte auch möglichst genau beschreiben)? Und noch ein Punkt: gibt es im Ausbildungsvertrag eine Klausel zu Nebenabreden und deren Festschreibung in Schriftform?
Erstellt am 13.02.2007 um 11:16 Uhr von NY 1967
Der genaue Wortlaut war
Nach erfolgreicher Lehre wird W.... seine Azubis übernehmen.
Es wurden damals 25 Aszubis eingestellt, verteilt auf 13 Läden.
Unser Laden wurde als "Vorzeige-Laden" in der Morgenpost angeführt.
Ob eine solche Klausel im Vertrag steht weiß ich nicht, werde ich aber in Erfahrung bringen, danke für den Tip
LG NY 1967
Erstellt am 13.02.2007 um 11:18 Uhr von Biffer
Hast du die damalige Zeitung noch? Denn die ist das einzige was dir vieleicht weiterhelfen kann, denn bindend ist nur das was im Arbeitsvertrag steht, dennoch sind mündliche Zusagen genauso bindend, wenn dann der Cheff es noch in die Zeitung drucken lassen hat (ohne revision des gedruckten) ist das eine Zusage, denn es wurde dann auch schriftlich festgehalten..... Dennoch kann er sie Kündigen wenn betriebliche Gründe vorliegen, wonach ein Weiterbeschäftigung unmöglich ist (z. B. auftragslage ist zurück gegangen -> um weiter existieren zu können müssen Mitarbeiter entlassen werden..... ) aber das geht dann nur über das Arbeitsgericht ;-(
Erstellt am 13.02.2007 um 11:37 Uhr von paula
@Biffer
Mündliche Zusagen sind zwar grundsätzlich bindend, aber der AG kann dem entgegenwirken, indem er eine sog. zweitstufige Schriftformklausel aufnimmt. Daher kommt es hier auf den Wortlaut im Vertrag an.
Die Zeitung ist sicher keine schriftliche Zusage. Damit eine solche Klausel wirksam ist müssen zwei korrespondierende Willenserklärungen vorliegen. Dass über eine Zeitung zu konstruieren wird wohl nicht gelingen. Die Zeitung kann nur ein Anhaltspunkt sein, was evtl. hier an anderer Stelle vereinbart wurde.
Erstellt am 13.02.2007 um 11:58 Uhr von betriebsratten
Mal ne andere Schiene...der AG hat dioch in der Zeitung damit geworben wie sozial er ist....wie würde es sich denn auswirken wenn die Zeitung, natürlich aufgrund eigener Recherchen, zu dem Schluss kommt und einen redaktionellen Beitrag veröffentlicht dass hier Volksverdummung betrieben wurde?
Erstellt am 13.02.2007 um 14:44 Uhr von Catweazle
Ramses II,
die Sache könnte doch ganz anders aussehen wenn das "gedruckte" in einer Stellenanzeige stand auf die sich die Azubine beworben hat.