Erstellt am 16.01.2007 um 18:11 Uhr von ksualk
hallo inca deine frage wird im Betr VG personelle einzelmassnahmen unter §99 sicher zu deiner zufriedenheit beandwortet
Erstellt am 16.01.2007 um 18:30 Uhr von Fayence
inca,
worum geht es Euch eigentlich? Kleines Muskelspiel mit dem AG auf Rücken des Azubis?
P.S.
Ist dieser Azubi vielleicht auch noch (Ersatz)Mitglied einer ev. existierenden JAV?
Erstellt am 17.01.2007 um 08:50 Uhr von inca
Hallo Fayence,
du liegst nicht ganz verkehrt mit deiner Vermutung, dass es nicht nur um den Azubi geht;
evt. Folgen für den Azubi machen mir tatsächlich ein schlechtes Gewissen!
Aber genau auf dieses schlechte Gewissen gegenüber den AN baut unsere GL,
die schon 10 x Besserung geschworen hat
und sogar - ganz taktisch klug - ihre "Fehler" immer einsieht
-> aber ändern tut sich deswegen noch lange nichts!
Vor kurzem wurde einem Azubi das Lehrverhältnis gekündigt - ohne vorherige Zustimmung durch BR.
Nach langem Hin und Her wollte der Lehrling dann auch nicht mehr zurück
- wäre bestimmt auch nicht mehr lustig geworden mit dem gleichen Ausbilder, der wegen dem Vorgang Ärger bekommen hat.
Erst vor 5 Tagen hatten wir unsere regelmäßige gemeinsame GL+BR-Besprechung,
bei der andere Personalmaßnahmen angesprochen wurden - von dieser aber kein Wort gefallen ist;
Ich denke, dass die GL evt. befürchtet, dass wir tatsächlich etwas gegen eine Übernahme haben könnten,
da der geplante Einsatz des Azubis - im Buchhaltungswasserkopf - nicht als sinnvoll erachtet wird;
Welche Gründe kann ein BR tatsächlich geltend machen gegen eine Einstellung;
Bei Streitgesprächen hält uns die GL eine Einschränkung ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit entgegen ... ;
PS:
Ansonsten besteht ein gutes Verhältnis zwischen GL und BR - das wird leider gern ausgenutzt ...
Kennst du das?!
Erstellt am 17.01.2007 um 10:29 Uhr von Fayence
inca,
schlagkräftige Argumente, die gegen diese Übernahme sprechen, könnt Ihr also nicht benennen!
Widerspruchsgründe sind abschließend im §99 Abs.2 BetrVG aufgeführt! Der von Dir angeführte "Einsatz in Buchhaltung nicht sinnvoll" reicht de facto nicht!
Mir scheint, Euch ist nicht so ganz klar welche Möglichkeiten ein BR hat, gegen die Missachtung seiner Beteiligungsrechte vorgehen zu können. Dröselt Euch das einmal auf und denkt über die Konsequenzen nach. Wollt Ihr dann wirklich eine Änderung herbeiführen, solltet Ihr die GF auf die Sanktionsmöglichkeiten hinweisen und klarstellen, dass Ihr davon beim nächsten Verstoss Gebrauch machen werdet; am besten schriftlich.
P.S.
Ein gutes Verhältnis ist ja schön; noch besser wäre es, sich GEGENSEITIG zu respektieren! So würde ich unsere Zusammenarbeit mit dem AG beschreiben.
Erstellt am 19.01.2007 um 15:37 Uhr von inca
Ich denke, dass es der AG schon als lästig empfindet, den BR informieren und ggf. fragen zu müssen ;
unabhängig von dem Respekt, den man sich sonst zollt - wenn alles nach Plan läuft;
Deswegen wird gerade bei Einstellungen und Umstrukturierungen gern schnell gehandelt und danach informiert -
bis jetzt hat der BR ja auf immer Rücksicht auf die AN genommen und auch nachträglich sein o.k. gegeben.
Damit wollen wir uns aber nicht auf Dauer zufriedengeben; Aus deiner Formulierung lese ich aber auch heraus, dass
man sich die Konsequenzen konsequenten Handels wohl überlegen sollte ...; Hast du das für dich schon mal entscheiden müssen?
Übrigens wurde mir bei dem Hinweis auf ein notwendiges Gespräch bzgl. der Einstellung als erstes entgegengehalten, dass die Übernahme von Azubis nicht betriebsratszustimmungspflichtig sei
- das stünde so in seinem Buch über "Betriebsrat";
(und außerdem habe ich wohl sowieso ein Problem mit der Buchhaltung ... -> das stimmt leider irgendwie - da bin ich aber nicht allein und das kann ich natürlich nicht zugeben :). )
Jedenfalls geht für mich daraus doch klar hervor, dass auch unser AG ein Muskelspielchen will - oder? Wenn er soviel Zeit hat, ein Buch zu wälzen, statt in einem Nebensatz bei dem Gespräch zu Personaleinstellungen in diesem Jahr auch den Azubi zu erwähnen?!
Für mich wäre das NEU - das Azubi-Übernahmen ausgeschlossen sind vom Mitbestimmunsrecht. Stimmt das denn?
Danke und Gruß