Erstellt am 24.09.2012 um 12:30 Uhr von rechtbekommen
Lese einmal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/mobilefea_view.asp?topic=139451&ccheck=1
und hier: http://www.jobkrise.de/forum/viewtopic.php?t=53
Aber man muss es auch beweisen koennen. Vor allem das es eine verbindliche Zusage war.
Erstellt am 24.09.2012 um 12:33 Uhr von DerAlteHeini
BRFUHR
Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Das Problem bei einem mündlichen Vertrag, ist die Beweisbarkeit. Da es aber hier Zeugen gibt, dürfte die Beweisführung ja kein Problem sein, wenn die zeugen nicht "umfallen".
Erstellt am 25.09.2012 um 10:09 Uhr von gironimo
Allein die Zusage man beabsichtige eine Festeinstellung ist noch kein Vertrag. Der AG muss ja auch erst einmal die Zustimmung des BR einholen. Da kommt es sehr stark darauf an, wie die genaue Wortwahl war. Und ob sich da die Zeugen so genau ins Detail erinnern können .......
Erstellt am 25.09.2012 um 10:37 Uhr von Ketzer
@gironimo: das kann man auch anders sehen. Zum wirksamen Zustandekommen eines Arbeitsvertrages bedarf es eben nicht der Zustimmung des BR. Fehlt die, muß der AG sich die fehlende Zustimmung gerichtlich ersetzten lassen, aber den eingestellten AN während dieser Zeit auch ohne Erbringung einer Leistung bezahlen.