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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

mündliche Zusage bindend?

B
BRFUHR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen, wir haben hier einen Fall, in dem eine Person,einen Monat vor Ablauf seiner befristeten Arbeitsverträge, einen unbefristeten Arbeitsvertrag , mündlich, von der Personalleitung und vor Zeugen, zugesagt bekommen hat. Diese Zusage wurde jetzt, eine Woche vor Ablauf, zurückgenommen. Meine Frage: ist die Zusage in mündlicher Form bindend? Da es sehr eilt würde ich mich uber eine schnelle Antwort freuen. Mit freundlichen Grüssen, C. Di Levrano

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Community-Antworten (4)

R
rechtbekommen

24.09.2012 um 14:30 Uhr

Lese einmal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/mobilefea_view.asp?topic=139451&ccheck=1

und hier: http://www.jobkrise.de/forum/viewtopic.php?t=53

Aber man muss es auch beweisen koennen. Vor allem das es eine verbindliche Zusage war.

D
DerAlteHeini

24.09.2012 um 14:33 Uhr

BRFUHR Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Das Problem bei einem mündlichen Vertrag, ist die Beweisbarkeit. Da es aber hier Zeugen gibt, dürfte die Beweisführung ja kein Problem sein, wenn die zeugen nicht "umfallen".

G
gironimo

25.09.2012 um 12:09 Uhr

Allein die Zusage man beabsichtige eine Festeinstellung ist noch kein Vertrag. Der AG muss ja auch erst einmal die Zustimmung des BR einholen. Da kommt es sehr stark darauf an, wie die genaue Wortwahl war. Und ob sich da die Zeugen so genau ins Detail erinnern können .......

K
Ketzer

25.09.2012 um 12:37 Uhr

@gironimo: das kann man auch anders sehen. Zum wirksamen Zustandekommen eines Arbeitsvertrages bedarf es eben nicht der Zustimmung des BR. Fehlt die, muß der AG sich die fehlende Zustimmung gerichtlich ersetzten lassen, aber den eingestellten AN während dieser Zeit auch ohne Erbringung einer Leistung bezahlen.

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