Erstellt am 19.05.2010 um 11:28 Uhr von rkoch
Falsch gehandelt haben im Grunde genommen alle.....
Der Betriebsrat MUSS sich binnen einer Woche zu Maßnahmen nach §99 BetrVG schriftlich äußern, wenn er die Zustimmung VERWEIGERN will. Will er nicht verweigern muss der BR gar nichts tun. Der AG kann den BR auch nicht zwingen irgendeinen Wisch zu unterschreiben, die Form seiner Stellungnahme bleibt ihm ganz allein überlassen.
Insofern: Warum solltet ihr wenn ihr zustimmen wollt überhaupt irgendetwas unterschreiben? Andererseits: Wenn der Termin so brennen sollte, das der BR sich äußern möchte, bevor die Wochenfrist um ist, dann müsst ihr das genau so beschließen, und dann hat der BRV genau dies zum vorgesehenen Zeitpunkt zu tun. Wenn der AG es so eilig hat, warum hat er Euch dann den Wisch nicht VOR der Sitzung zukommen lassen? Warum habt ihr eine Sitzung gemacht BEVOR der Wisch überhaupt vorlag? usw.
Insofern hat Euer BRV genau so falsch gehandelt wie Euer AG.
Du hast auch definitiv falsch gehandelt, indem Du unterschrieben hast. Der BR wird nach außen hin vom BRV vertreten, von niemand anderem. Im Falle des §99 ist es auch allein das Problem des AGs seine Anträge so rechtzeitig zu stellen das auf jeden Fall noch die Wochenfrist für den BR rausspringt, tut er das nicht - tja, dann wird nichts aus der Sache. Der BR hat IMMER eine Woche Zeit.... Mit welchem Druckargument auch immer - ein BRM das nicht BRV ist hat nichts zu unterschreiben.
Und WENN DU ÜBER IRGENDETWAS NICHT BESCHEID WEISST - DANN LASS DIE FINGER DAVON. Vor allem trau keinem der
- wahrscheinlich selbst von BR-Arbeit keine Ahnung hat
- auf Seiten des AG steht.
Erstellt am 19.05.2010 um 13:22 Uhr von Dielöwin
Na da ist aber einer ziemlich aufgeregt. Natürlich hat rkoch in der Hinsicht recht , daß die Übernahme des Azubis vom BRV unterschrieben werden muß. Aber ihr ihr habt ja im Vorfeld alle eure Zustimmung gegeben. Das Kind is ja nun in den Brunnen gefallen und ich denke daß war Dir auch eine Lehre.... aber aus Fehlern kann man nur lernen (und der Azubi freut sich)
Erstellt am 19.05.2010 um 19:16 Uhr von Endeavor
Darf ich nur noch ergänzen:
"... ein BRM das nicht _amtierend_ BRV ist hat nichts zu unterschreiben."
Die Stellvertretung darf m. E. auch nur als BRV handeln, wenn der/die BRV tatsächlich verhindert ist.
Mit kollegialen Grüßen, Joachim