Erstellt am 31.01.2007 um 18:23 Uhr von paula
Der AG lädt ein, daher macht er hier erst mal die Regeln. Nur was bringt es dem AG wenn er Euch dabei haben möchte aber gleichzeitig die Beteiligung reglementiert.
Außerdem kann der AG froh sein, wenn das ganze hier nicht noch als offizielle Beschwerde behandelt wird...
Erstellt am 31.01.2007 um 19:14 Uhr von Kölner
@paula
Naja, das ganze Gebahren des AG würde schon zu einem "passenden Schuh werden", wenn der AG nur ein ganz bestimmtes BRM dabei haben möchte...
Erstellt am 31.01.2007 um 20:07 Uhr von Bergmann
Sagt doch euen Ag , wir machen sonst ein Tagesordnungspunkt "Mobbing" in der nächsten BR-Sitzung und laden den AG Und die Kollegin dazu ein !!!
Erstellt am 31.01.2007 um 21:51 Uhr von Heini
Will der AG den überhaupt mit der ausscheidenden Kollegin ein Abschiedsgespräch führen? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Ist die Kollegin nicht mehr da, gibt es das Problem eh nicht mehr.
Die Betroffene sollte sich überlegen, wenn sie die Mobbingvorwürfe auch beweisen kann, eine Klage auf Schadenersatz anzustreben. Ob solch eine Klage aussicht auf Erfolg hat, sollte vorab ein Fachanwalt prüfen.