Erstellt am 28.04.2011 um 21:42 Uhr von Südmann
wenn man die Problematik ernst nehmen soll
könntest du dich formal gemäß § 85 BetrVG in einer Beschwerde an den Betriebsrat wenden
zwischenmenschlich gesehen würde sich aber eine andere Lösungsmöglichkeit anbieten
die auch mit einschließt, sich selbst mal zu hinterfragen,
ob die Kollegin nicht damit recht haben könnte..................
ein klärendes Gespräch wirkt oft Wunder..........
Erstellt am 28.04.2011 um 22:25 Uhr von Kölner
@Südmann
Man kann aber nicht ernsthaft einem BRM raten, hier eine Beschwerde zu starten, oder?
Ich lehne mich mal gaaaaanz weit aus dem Fenster:
Erwachsen sein ist hier gefragt! Und den Kindergarten schlicht und einfach Kindergarten sein lassen...
Erstellt am 28.04.2011 um 23:37 Uhr von Südmann
"ernsthaft" gesehen ist das in meinen Augen "pillepalle"
Erstellt am 29.04.2011 um 05:26 Uhr von Hassan
* ich wurde vor knapp 1 Jahr mit sehr viel Stimmen in den BR gewählt.
Dann kannst du ja so schlimm nicht sein ;-)
Es ist doch immer wieder schön,dingr von sich zu erfahren,
die man selber gar nicht von sich wusste ....
Gruß Hassan
Erstellt am 29.04.2011 um 06:12 Uhr von Rattle
Hallo,
in der ruhe liegt die kraft und vor inbetriebnahme des mundwerks das gehirn einschalten.
mfg