Erstellt am 28.01.2007 um 09:33 Uhr von Mona-Lisa
@lutter,
was gefällt dir an der Antwort von Bergmann nicht?
Nochmal, Arbeitszeitgesetz! :-))
Erstellt am 28.01.2007 um 15:26 Uhr von Heini
lutter,
in der Regel gilt, dass die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers 8 Stunden nicht überschreiten darf.
Gem.: § 3 Satz 2 ArbZG ist eine Verlängerung bis auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird.
Darüber hinaus gibt es einige Ausnahmen, die Du im ArbzG nachlesen kannst.
Das vollständige Arbeitszeitgesetz findest Du hier:
www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Erstellt am 28.01.2007 um 15:50 Uhr von Fayence
lutter,
in der Regel gilt, dass die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers 8 Stunden nicht überschreiten darf.
Gem.: § 3 Satz 2 ArbZG ist eine Verlängerung bis auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird.
Darüber hinaus gibt es einige Ausnahmen, die Du im ArbzG nachlesen kannst.
Das vollständige Arbeitszeitgesetz findest Du hier:
www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Antwort 2 Erstellt am 28.01.2007 - 11:44 Uhr von Heini
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Heini,
was Deine "Kopierfreude" betrifft, ist Dir zumindest kein Mangel an Konsequenz abzusprechen! Wobei der 2. Satz ebenfalls von der IHK Seite "geklaut" ist!