Erstellt am 05.12.2005 um 11:27 Uhr von Heike
Hallo Thoma! Eine Stückelung der Arbeitszeit ist rechtlich zwar möglich, allerdings geht nix ohne Zustimmung des Betriebsrats - siehe § 87 (1) Nr. 2 BetrVG. Der BR hat nicht nur bei Beginn und Ende, sondern auch bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen! Liebe Grüße Heike
Erstellt am 05.12.2005 um 11:28 Uhr von merlin
Beim Thema Teilzeit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, ansonsten: wie sind Eure Arbeitszeiten denn bisher geregelt? Magst nicht ein bißchen mehr Infos geben? Soll das 10.00 Uhr heißen oder 22.00 Uhr?
Erstellt am 05.12.2005 um 11:34 Uhr von Bernd
Wie auch immer die in der Frage angegebenen Zeiten zu interpretieren sind:
Mir fällt keine Interpretation der in der Frage genannten Zeiten ein die vorbehaltlos möglich wäre.
Erstellt am 05.12.2005 um 15:24 Uhr von hannes
grundsätzlich zulässig, aber MBR des BR (§87) und schauen , was im Arbeitsvertrag vereinbart ist (Direktionsrecht!)
Erstellt am 05.12.2005 um 23:01 Uhr von Sabrina
Hallo Ulrike
also ein Dienst wie du ihn anführst ist nicht zulässig, denn das wären dann wohl ein paar Stunden zuviel am Tag.11 Stunden Arbeit am Tag sind wohl nicht angemssen. Im übrigen finde ich Teildienste für Mitarbeiter unsozial, bei den Benzinpreisen zwei mal ins Geschäft fahren ist nicht seher rentabel. Also ich würde als BR dies ablehnen da unzumutbar.
Gruß Sabrina