Geteilte Arbeitszeiten - wann sind die zulässig?
Sind geteilte Arbeitszeiten am Tag möglich? z.B. von 7-12 und von 16-10Uhr?
Community-Antworten (5)
05.12.2005 um 12:27 Uhr
Hallo Thoma! Eine Stückelung der Arbeitszeit ist rechtlich zwar möglich, allerdings geht nix ohne Zustimmung des Betriebsrats - siehe § 87 (1) Nr. 2 BetrVG. Der BR hat nicht nur bei Beginn und Ende, sondern auch bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen! Liebe Grüße Heike
05.12.2005 um 12:28 Uhr
Beim Thema Teilzeit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, ansonsten: wie sind Eure Arbeitszeiten denn bisher geregelt? Magst nicht ein bißchen mehr Infos geben? Soll das 10.00 Uhr heißen oder 22.00 Uhr?
05.12.2005 um 12:34 Uhr
Wie auch immer die in der Frage angegebenen Zeiten zu interpretieren sind: Mir fällt keine Interpretation der in der Frage genannten Zeiten ein die vorbehaltlos möglich wäre.
05.12.2005 um 16:24 Uhr
grundsätzlich zulässig, aber MBR des BR (§87) und schauen , was im Arbeitsvertrag vereinbart ist (Direktionsrecht!)
06.12.2005 um 00:01 Uhr
Hallo Ulrike also ein Dienst wie du ihn anführst ist nicht zulässig, denn das wären dann wohl ein paar Stunden zuviel am Tag.11 Stunden Arbeit am Tag sind wohl nicht angemssen. Im übrigen finde ich Teildienste für Mitarbeiter unsozial, bei den Benzinpreisen zwei mal ins Geschäft fahren ist nicht seher rentabel. Also ich würde als BR dies ablehnen da unzumutbar. Gruß Sabrina
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