Erstellt am 08.11.2017 um 15:36 Uhr von RoterFaden
Du bist BR?
Welches Arbeitszeitmodell gilt bei euch, oder sind das "echte" Überstunden?
Falls ja: der BR muss sein ok geben - eine einfache Info reicht normal nicht.
Erstellt am 08.11.2017 um 15:40 Uhr von BRHamburg
Wie kommt ihr bei 8 Std am Tag auf 37 Stunden pro Woche? Hier liegt doch schon ein Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht und gegen die Pflicht des BR nach §80 BetrVG. Aber um die Frage zu beantworten, es besteht die Pflicht des BR hier mit zubestimmen. Mehrarbeit ohne die Vorherige Genehmigung des BR sind unzulässig.
Erstellt am 09.11.2017 um 10:13 Uhr von Meyman
Hallo.
Der BR ist nicht nur zu informieren, der hat in dieser Angelegenheit Mitbestimmungs-recht.
Paragraph 87 Abs. 2+3 BetrVG
Wichtig ist auch Arbeitszeitgesetz Parag. 3
Gruß und viel Erfolg