Hallo, ich bin nicht BR-Mitglied, habe aber trotzdem eine Frage und hoffe, daß Ihr mir weiterhelfen könnt. Ich arbeite in einer GmbH und habe als Anhang an meinen Arbeitsvertrag eine "Betriebsvereinbarung, die einzelvertraglich auch für Ihren Bereich gelten wird" ( so der Text)
In ihr wird natürlich auch oft das Mitspracherecht des BR erwähnt , gleichzeitig wurde uns aber mitgeteilt, daß der BR, der diese Betriebsvereinbarung gesschlossen hat, nicht für unsere Firma zuständig ist. (Er gehört zu einer Fa. mit der wir eng zusammenarbeiten, quasi eine Tochter sind. So genau weiß ich daß gar nicht.) Geht das überhaupt? Bei wem mache ich denn Ansprüche geltend, wenn etwas nicht so läuft, wie der BR es sich vorgestellt hat? Er ist ja nicht dafür zuständig....?! Wir würden sonst wohl selbst einen BR gründen, aber falls dieser nun doch zuständig ist....Ich freue mich, wenn jemand meine Fragen beantworten kann! Lieber Gruß, Sabine