Betriebsvereinbarung ohne Betriebsrat?
Hallo, ich bin nicht BR-Mitglied, habe aber trotzdem eine Frage und hoffe, daß Ihr mir weiterhelfen könnt. Ich arbeite in einer GmbH und habe als Anhang an meinen Arbeitsvertrag eine "Betriebsvereinbarung, die einzelvertraglich auch für Ihren Bereich gelten wird" ( so der Text) In ihr wird natürlich auch oft das Mitspracherecht des BR erwähnt , gleichzeitig wurde uns aber mitgeteilt, daß der BR, der diese Betriebsvereinbarung gesschlossen hat, nicht für unsere Firma zuständig ist. (Er gehört zu einer Fa. mit der wir eng zusammenarbeiten, quasi eine Tochter sind. So genau weiß ich daß gar nicht.) Geht das überhaupt? Bei wem mache ich denn Ansprüche geltend, wenn etwas nicht so läuft, wie der BR es sich vorgestellt hat? Er ist ja nicht dafür zuständig....?! Wir würden sonst wohl selbst einen BR gründen, aber falls dieser nun doch zuständig ist....Ich freue mich, wenn jemand meine Fragen beantworten kann! Lieber Gruß, Sabine
Community-Antworten (7)
26.01.2007 um 22:40 Uhr
@ sabine ,
die Arbeitnehmer wählen ihren BR aus ihrer Mitte heraus .AN ist jeder , der in den betrieblichen Arbeitsablauf eingegliedert ist.
Ist dieser BR bei euch im betrieblichen Arbeitsablauf eingebunden ?
Habt ihr eine Gewerkschaft ?Ist euer AG im AG-Verband ?
26.01.2007 um 22:56 Uhr
@ Bergmann, Soviel ich weiß, ist der BR nicht im Arbeitsablauf eingebunden. Da muß ich mich auf das Wort meines Geschäftsführers verlassen....obwohl, ich kenne den Namen des BR-Vorsitzenden, ich ruf den mal an! Gewerkschaft müßte Gesundheitswesen also Verdi zuständig sein, bei uns ist aber kein AN gewerkschaftlich organisiert...AG ist im Verband. Danke für Denkanstoß! Sabine
26.01.2007 um 23:12 Uhr
Hallo sabine,
eine Betriebsvereinbarung kann nur zwischen AG und dem zuständigen Betriebsrat geschlossen werden! Wenn dem nicht so ist, hat dieser Anhang als BV keinerlei Wirkung.
Dein Arbeitgeber hat sich die Lage unnötig erschwert. Er hätte die Regelungen doch nur unter seinem Briefkopf übernehmen müssen und dann einzelvertraglich festhalten können. So könnte ich mir vorstellen, dass dieser Anhang i.S.d. BGB § 305c gewertet werden kann.
P.S. Da Du Dir unsicher bist, welche Bindung an diesen Anhang für Dich besteht, würde ich den AV einem Anwalt für Arbeitsrecht vorlegen!
29.01.2007 um 13:30 Uhr
Unser Betrieb hat auch eine Tochtergesellschaft, die unseren BR mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt hat, da sich dort niemand der Aufgabe und dem AG gewachsen fühlte. Vielleicht ist das bei Euch ja auch so gelaufen. Allerdings schliessen wir für die Tochtergesellschaft eigene BVen ab, die sich an unsere anlehnen.
29.01.2007 um 13:56 Uhr
Hallo sabine, eine gültig abgeschlossene BV mit zulässigen Regelungen wirkt im Betrieb auf die Einzelarbeitsverträge der Betriebsangehörigen.
Da Dein Betrieb keinen BR hat, ist der AG den Weg gegangen, die Regelungen dieser (fremden) BV, die bei euch nicht kollektivrechtlich gilt, (einzelvertraglich) zum Bestandteil Deines Arbeitsvertrags zu machen. Das ist natürlich grundsätzlich zulässig. Die Frage dabei ist allerdings, ob dieser 'Anhang' einer Prüfung im Sinne einer AGB-Kontrolle (§§305 bis 310, BGB) stand hielte.
Soweit sich aus diesem 'Anhang' Rechte oder Ansprüche für Dich ergeben, so kannst Du diese wirksam nur auf dem Rechtsweg durchsetzen, da sich ja alles im Bereich des Individualrechts bewegt. Es gibt bei euch eben keinen BR der auf die Einhaltung der BV pochen kann.
Ist es denn wirklich eine Betriebsvereinbarung, oder habt ihr einen Gesamtbetriebsrat, und handelt es sich u.U. um eine Gesamtbetriebsvereinbarung? Dann wäre ggf. bzw. u.U. der GBR für die Einhaltung der GBV zuständig
01.02.2007 um 20:49 Uhr
Hallo an Alle, die zu meiner Frage Stellung genommen haben. Recht herzlichen Dank! Es hat zumindest bewirkt, daß ich gemerkt habe, daß ich wohl doch nicht so falsch liege mit meiner Vermutung. Also bin ich zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gegangen, der meine Vermutung bestätigt hat.Wurde auch darauf aufmerksam gemacht, daß die Inhalte der BV nach 3 Jahren als "betriebliche Übung" Gültigkeit haben wird. Ist übrigens ne gute BV, fastausschließlich mit Rechten( VML, Fahrgelderstattung, betriebliche Altersversorgung). War jetzt beim Geschäftsführer, habe auf den Formfehler aufmerksam gemacht. Dieser will "meine Behauptung" nun seinerseits noch einmal prüfen lassen, fiel aus allen Wolken, war aber positiv drauf....schaun wir mal...Lieber Gruß, Sabine
01.02.2007 um 21:15 Uhr
sabine,
auf die Idee, dass es sich um einen 3 Jahre alten AV handeln könnte, wäre ich mein Lebtag nicht gekommen! :-))
Drück Dir die Daumen, dass sich Dein AG wirklich auf die Inhalte verpflichtet fühlt bzw. fühlen muss und diese dann in eine entsprechend korrekte Form umsetzt! Lass bitte noch einmal von Dir hören, wie es letztendlich ausgegangen ist!
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