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Betriebsvereinbarung

S
sonnenkind
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unserer Firma eine Betriebsvereinbarung die bis zum 31.12.2013 gültig ist und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat. Unsere Leitung hält sich grob fahrlässig nicht daran. Können wir diese bei nicht einhaltung unter diesen Vorraussetzungen auch fristlos kündigen?

1.172011

Community-Antworten (11)

C
Charlys

13.08.2013 um 17:24 Uhr

Wenn ihr die Umsetzung wollt wovon ich ausgehe, würde ich sofort einen Beschluss fassen Anwalt beauftragen und diecEinhaltung/ Umsetzung der BV erzingen. Weiter jeder AN der unterbden Geltungsbereich fällt, kann den AG verklagen. Denn diecBV wird Bestandteil des ArbV. Ob eine BV eine gesetzliche Nachwirkung hat, kommt auf den Inhalt an. BVn mit Themen des § 87 haben immer die gesetzl. Nachwirkung, da erzwingbare BVn

G
gironimo

13.08.2013 um 20:08 Uhr

Ich sehe es in solchen Fällen auch als sinnvoller, als BR den Rechtsweg zu gehen.

Welche Vorteile verspricht sich der BR von einer vorzeitigen Kündigung der BV?

S
sonnenmädchen

13.08.2013 um 23:05 Uhr

Wir wurden in der BV von 38,5 auf 33,5 Std gesetzt befristet bis zum 31.12.13 da viele Kunden bei uns weg sind und die Firma sparen kann, leider natürlich bei weniger Bezahlung. Das, was mit uns besprochen wurde und was auch in der BV steht, da hält der Ag sich nicht dran. Deswegen wollen wir die kündigen

S
Snooker

13.08.2013 um 23:10 Uhr

Es stellt sich die Frage ob die BV überhaupt Gültigkeit besitzt. Zum einem gilt bei euch eun Tarifvertrag und zum anderem, was sagen eure Arbeitsverträge zu den Wochenstunden eines jeden einzelnen?

D
DerAlteHeini

13.08.2013 um 23:39 Uhr

sonnenkind diese BV braucht ihr nicht kündigen, da rechtswidrig. Der Vorschlag den Rechtsweg zu gehen, dürfte schwierig umzusetzen sein.

Die Mitarbeiter haben weiterhin einen Anspruch auf ihre alte Arbeitszeit und Entlohnung, wenn Genanntes nicht einzel vertraglich, eventuell mit einem Tarifvertrag geregelt wurde.

K
Kölner

13.08.2013 um 23:53 Uhr

@sonnenmädchen So eine BV abzuschließen ist leider und in echt eine Zumutung für alle AN eines Betriebes. Ich unterstelle noch nicht einmal guten Willen, der zum Abschluss einer solchen BV geführt haben mag, sondern einfach nur, dass es offenbar einen BR gab, der die Belange der AN mit Füssen getreten hat, sich des Lohndumpings mitschuldig gemacht hat und zusätzlich bereit war sich als Helfershelfer zu verdingen.

Das Schlimme ist:

  1. Die AN würden im Falle eines Falles noch nicht einmal bei der Agentur für Arbeit dafür belohnt werden, dass sie längere Zeit auf Lohn verzichtet haben.
  2. Der AG hat sich den Steigbügel besorgt um sein Pferd falsch herum zu besteigen.
  3. Ein solcher BR ist scheinbar besessen von einer Art Allmachtphantasie!
S
Snooker

14.08.2013 um 00:03 Uhr

@sonnenmädchen Ich setze noch mal einen drauf. Will aber nicht meckern, weil ich es eurer Unerfahrenheit zuschreiben das ihr so was unterschrieben habt. Ich habe noch nie ein Betrieb in Deutschland gesehen wo der verzicht auf einen Teil des Weihnachtsgeldes oder des Urlaubsgeldes , geschweige den des Lohnverzichtes durch Stundenkürzung einen Betrieb über Waser gehalten und gerettet hat.

K
Kölner

14.08.2013 um 00:09 Uhr

@Snooker Sorry, aber Du setzt keinen drauf, Du verwässerst!

N
Nubbel

14.08.2013 um 03:41 Uhr

och snooker, frag mal lotti

G
gironimo

14.08.2013 um 11:30 Uhr

Also teilt dem AG mit, dass Ihr davon ausgeht, dass die BV ungültig ist, da sie gegen den § 77 Abs. 3 BetrVG verstößt. Fordert ihn auf, die betriebsübliche (tarifliche) Arbeitszeit wieder anzuwenden.

S
Snooker

14.08.2013 um 11:43 Uhr

@Kölner

Für den der es nicht verstehen will mag es vielleicht verwässert erscheinen. Für andere wiederum kann es hilfreich sein wenn der AG mal wieder ankommt mit Kosten sparen und uns geht es ja so schlecht. Und es ist leicht zu sagen dies und jenes ist verkehrt. Für andere ist es vielleicht hilfreicher auf zu zeigen wo der eigentliche Fehler liegt.

@Nubbel wüsste nicht das ich jemals jemanden Lotti genannt habe

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