Wir haben in unserer Firma eine Betriebsvereinbarung die bis zum 31.12.2013 gültig ist und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat.
Unsere Leitung hält sich grob fahrlässig nicht daran.
Können wir diese bei nicht einhaltung unter diesen Vorraussetzungen auch fristlos kündigen?