Ist es richtig, dass eine Betriebsvereinbarung allen Mitarbeitern ausgehändigt werden muß, besonders denjenigen, die es betrifft (z. B. Kollegen im Callcenter bei BV zur Telefonanlage)? Oder kann der Betriebsrat sagen, wer sich dafür interessiert, soll sich die BV bei uns abholen? Hintergrund meiner Frage ist, das leider die Gruppenleiter des Callcenters BR-Mitglied sind und sich gegen die Aushändigung der BV an Kollegen sperren.