Erstellt am 16.03.2006 um 05:59 Uhr von Herby
Hallo Siggi,
Betriebsvereinbarungen sind kollektivrechtlich für alle Arbeitnehmer gültig.
Wir haben durch Aushang im Betrieb darauf hingewiesen, dass die BV (Ordner) für alle AN an einem bestimmten Ort zur Einsicht ausgelegt sind. Funktioniert sehr gut, und wird auch sehr gut angenommen.
Gruß Herby
Erstellt am 16.03.2006 um 09:21 Uhr von Fayence
Hallo Siggi,
die Veröffentlichung von BV´s obliegt nicht dem BR, sondern fällt in den Zuständigkeitsbereich des AG.
Jedem AN sollten die derzeit gültigen BV´s bekannt sein. Kommt der AG dieser "Pflicht=Bekanntgabe" nicht nach, sind die BV´s natürlich nichts desto trotz wirksam. Allerdings dürfen dem AN durch die Nichtveröffentlichung keine Nachteile entstehen. Es kann sogar soweit gehen, dass durch "Unwissenheit des AN" entstandene Nachteile ausgeglichen werden müssen.