Betriebsvereinbarung
Ist es richtig, dass eine Betriebsvereinbarung allen Mitarbeitern ausgehändigt werden muß, besonders denjenigen, die es betrifft (z. B. Kollegen im Callcenter bei BV zur Telefonanlage)? Oder kann der Betriebsrat sagen, wer sich dafür interessiert, soll sich die BV bei uns abholen? Hintergrund meiner Frage ist, das leider die Gruppenleiter des Callcenters BR-Mitglied sind und sich gegen die Aushändigung der BV an Kollegen sperren.
Community-Antworten (2)
16.03.2006 um 06:59 Uhr
Hallo Siggi, Betriebsvereinbarungen sind kollektivrechtlich für alle Arbeitnehmer gültig. Wir haben durch Aushang im Betrieb darauf hingewiesen, dass die BV (Ordner) für alle AN an einem bestimmten Ort zur Einsicht ausgelegt sind. Funktioniert sehr gut, und wird auch sehr gut angenommen. Gruß Herby
16.03.2006 um 10:21 Uhr
Hallo Siggi, die Veröffentlichung von BV´s obliegt nicht dem BR, sondern fällt in den Zuständigkeitsbereich des AG.
Jedem AN sollten die derzeit gültigen BV´s bekannt sein. Kommt der AG dieser "Pflicht=Bekanntgabe" nicht nach, sind die BV´s natürlich nichts desto trotz wirksam. Allerdings dürfen dem AN durch die Nichtveröffentlichung keine Nachteile entstehen. Es kann sogar soweit gehen, dass durch "Unwissenheit des AN" entstandene Nachteile ausgeglichen werden müssen.
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