Darf der Betriebsrat Betriebsvereinbarungen abschließen, die vom MTV abweichen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Betrieb stehen bestimmten Mitarbeitern bezahlte Kurzpausen zu. Diese sind im MTV auf 4 mal 8 Minuten pro 8 Stundenschicht beziffert. Unser Betriebsrat hat nun einer Betriebsvereinbarung zugestimmt in der die Mitarbeiter nur 2 mal 8 Minuten pro 8 Stundenschicht zusteht. Unser BRV erklärte mir die GL hätte Druck ausgeübt, evt. in Polen zu produzieren. So hätte man der BV zugestimmt. Meine Fragen: Was haltet Ihr im Allgemeinen davon? Darf der Betriebsrat Beschlüsse fassen, die vom MTV abweichen? Wenn nein, ist die BV dann gültig? Gruss kpitschen
Community-Antworten (4)
12.03.2006 um 19:50 Uhr
Also ich halte da gar nix von, der BR darf keine BV abschließen die den Arbeitnehmer schlechter dar stehen lassen das geht aus der sogenannten gesetzespyramyde hervor.
ich würde an deiner stelle mal die Gerwerkschaft einschalten die sollen eurem BR mal auf die finger hauen.
Meiner ansicht nach ist die BV ungültig
LG Tammo
13.03.2006 um 15:12 Uhr
Ich seh das wie Tammo, schlechter als der Tarifvertrag darf die BV nicht sein, besser natürlich immer grins
LG rainbow1979
04.05.2006 um 19:56 Uhr
§87(1) Betr.V.G. besagt, dass das Mitbestimmungsrecht des Betreibsrateseingeschränkt ist. ( soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht) §77(3) des gesetzes verbietet den Abschluss von Betriebsvereinbarungen bei Angelegenheiten, die im Tarifvertrag geregelt sind, oder üblicherweise geregelt werden
05.05.2006 um 01:51 Uhr
@kpitschen ...und es gibt auch keine Öffnungsklausel diesbezügllich im MTV, oder?
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