In unserem Betrieb stehen bestimmten Mitarbeitern bezahlte Kurzpausen zu.
Diese sind im MTV auf 4 mal 8 Minuten pro 8 Stundenschicht beziffert.
Unser Betriebsrat hat nun einer Betriebsvereinbarung zugestimmt in der die Mitarbeiter nur 2 mal 8 Minuten pro 8 Stundenschicht zusteht.
Unser BRV erklärte mir die GL hätte Druck ausgeübt, evt. in Polen zu produzieren. So hätte man der BV zugestimmt.
Meine Fragen:
Was haltet Ihr im Allgemeinen davon?
Darf der Betriebsrat Beschlüsse fassen, die vom MTV abweichen?
Wenn nein, ist die BV dann gültig?
Gruss kpitschen
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Betriebsvereinbarung
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