Erstellt am 23.01.2007 um 15:42 Uhr von Kölner
@Herbstmeister
Der AG ist clever. Der Kollege X vielleicht dem Direktionsrecht erlegen. Dem BRM X fehlt es möglicherweise an einem vernünftigen Rollenverständnis.
Der BR sollte sich raushalten...
Erstellt am 23.01.2007 um 15:45 Uhr von paula
meinst Du mit AV den Arbeitsvertrag? Ich habe da meine Zweifel was die Mitbestimmung anbelangt. Es gibt da zwar einzelne Sonderfälle, aber in der Regel....
Erstellt am 23.01.2007 um 15:48 Uhr von Lotte
Kölner,
könnte denn das BRM X seinem AG sagen, dass er kein Interesse hat als AN X mit dem AG AVs zu erarbeiten, da nach seinem AV dieser Aufgabenbereich eindeutig nicht zu seinen Tätigkeiten gehört (nehmen wir mal an, dass es so ist)?
Erstellt am 23.01.2007 um 15:49 Uhr von Kölner
@paula
Bei tarifgebundenen AGs?
Bei der Einführung von Standard-AVs?
Erstellt am 23.01.2007 um 15:50 Uhr von Herbstmeister
@paula
es sind Arbeitsvertragsrichtlinien, die da erarbeitet werden sollen.
Gelten dann für alle Neuen, die nicht mehr dem TV unterliegen.
Der ist gekündigt und die Nachwirkung ist vorbei. Soll gelten bis Tarif mit Ver.di zustandegekommen ist.
Erstellt am 23.01.2007 um 16:19 Uhr von paula
@kölner
Ich sehe es wie Richardi § 94 Rn. 52f oder Fitting § 94 Rn. 27. Wo siehst Du denn noch Ansatzpunkte?
Erstellt am 23.01.2007 um 21:57 Uhr von Heini
Der Betriebsrat sollte das oder die Mitglieder per Beschluss bestimmen die für die Erarbeitung des Themas zuständig sind. Eine andere Forderung des AG muss der BR nicht beachten.
Erstellt am 24.01.2007 um 01:34 Uhr von Kölner
@Heini
Na diese Antwort passt ja unheimlich gut zur Frage!
@paula
Weiss ich jetzt auch nicht mehr. Vermutlich über den ErfK - aber wie und wo...?
Um diese Uhrzeit macht man sich auch eher Gedanken, wie man zur Arbeit kommt; nicht wahr Bergmann?.