Habe heute nochmal eine Frage:

Kann der AG sich aussuchen mit wem vom BR er z.B. neue AV erarbeitet? Mit der Begründung, dass er ja Herrn X meine und nicht Hernn BRM X? Dass die AV, soweit sie Kollektivtatbestand haben der MB des BR unterliegen ist klar. Es geht jetzt um die vorherige Erarbeitung bevor sie dem BR vorgelegt werden.