Erstellt am 21.02.2008 um 10:38 Uhr von ambu
Hallo Toni,
Euer Infoblatt sollte wohl Tätigkeitsbericht heißen, dem kann sich aber auch der neue BR nicht entziehen ob jetzt schriftlich oder mündlich auf der Betriebsversammlung sei dahin gestellt. Lies mal im § 43 BetrVG.
Gruß ambu
Erstellt am 21.02.2008 um 12:56 Uhr von Angi1
Hallo Toni12345,
einen Beschluss fassen, heißt dass die Mehrheit dafür oder dagegen ist. Man nennt es auch Willensbildung. Wenn man das ganze dann rechtlich umsetzten will, sollte man es in einer Betriebsvereinbarung (wenn es auch den AG betrifft) oder in der Geschäftsordnung (wenn es nur für den BR ist) festhalten.
Wenn es dann ignoriert wird kann man sich darauf berufen.
Würde das ganze als Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung geben. Dann kann der neue BR beschließen.
Vielleicht ergeben sich ganz neue Gesichtspunkte.
MfG
Angi1