Liebe KollegInnen,
im Gesetz heisst es so schön, dasss der Arbeitgeber der Ansprechpartner des Betriebsrates ist.
Kann man uns ein "Hänschen" geben, der bei allem nachfragen muss und wir eher hingehalten werden, oder muss unser Ansprechpartner ein "Hans "sein, der ltd. Mitarbeiter ist und somit auch Entscheidungsgewalt hat? Und vor allem...wo stehts geschrieben oder wer hat ein Urteil?

Gruss
br