Guten Morgen Forum!

Gibt es eine Regelung in der "unvorhersehbare Arbeitseinsätze" berücksichtigt sind?

Kurze Erklärung:
Es kommt in unserem Unternehmen ab und zu mal vor, dass ein Mitarbeiter ausserhalb seiner Arbeitszeit angerufen wird, und zum Arbeitsplatz gebeten wird um etwas dringendes abzuarbeiten, das nicht vorhersehbar war. Dies ist nicht auf eine bestimmte Person bezogen, sondern auf verschiedene Unternehmensbereiche. Die Häufigkeit ist so gering (z.B. pro betroffener Person einmal jährlich), dass sich eine Bereitschaftsregelung an dieser Stelle nicht rechtfertigen läßt. Bisher habe ich in den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie NRW keinerlei Hinweise für einen solchen Fall gefunden. Gibt es sowas überhaupt, oder muss man so etwas über eine BV regeln? Hat jemand von Euch eine solche BV in seinem Unternehmen und könnte mir die Eckdaten (Höhe der Pauschale etc.) nennen? Ich bin der Meinung, dass, wenn jemand per Telefon aus dem Bett geholt wird, obwohl er keine Bereitschaft hat und eine solche in seinem Bereich auch nicht notwendig ist, sollte er dennoch eine Pauschale zusätzlich zu Anfahrtskosten und Arbeitszeit samt Zuschlägen erhalten. Wie habt Ihr das in Euren Unternehmen geregelt?

Gruß Moya