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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pauschale für unvorhergesehene Arbeitseinsätze?

M
Moya
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Forum!

Gibt es eine Regelung in der "unvorhersehbare Arbeitseinsätze" berücksichtigt sind?

Kurze Erklärung: Es kommt in unserem Unternehmen ab und zu mal vor, dass ein Mitarbeiter ausserhalb seiner Arbeitszeit angerufen wird, und zum Arbeitsplatz gebeten wird um etwas dringendes abzuarbeiten, das nicht vorhersehbar war. Dies ist nicht auf eine bestimmte Person bezogen, sondern auf verschiedene Unternehmensbereiche. Die Häufigkeit ist so gering (z.B. pro betroffener Person einmal jährlich), dass sich eine Bereitschaftsregelung an dieser Stelle nicht rechtfertigen läßt. Bisher habe ich in den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie NRW keinerlei Hinweise für einen solchen Fall gefunden. Gibt es sowas überhaupt, oder muss man so etwas über eine BV regeln? Hat jemand von Euch eine solche BV in seinem Unternehmen und könnte mir die Eckdaten (Höhe der Pauschale etc.) nennen? Ich bin der Meinung, dass, wenn jemand per Telefon aus dem Bett geholt wird, obwohl er keine Bereitschaft hat und eine solche in seinem Bereich auch nicht notwendig ist, sollte er dennoch eine Pauschale zusätzlich zu Anfahrtskosten und Arbeitszeit samt Zuschlägen erhalten. Wie habt Ihr das in Euren Unternehmen geregelt?

Gruß Moya

3.63201

Community-Antworten (1)

K
Konrad

10.01.2007 um 16:06 Uhr

Wie jemand zu arbeiten hat wird entweder im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag oder BV geregelt. Auf was begründet sich diese ungewöhnliche Art des Bereitschaftsdienstes ? Wäre es bei sinnvoller Personalplanung vermeidbar ? Was passiert wenn MA nicht da ist oder einfach nicht kommt ? Denn eine generelle Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst gibt es jedoch nicht. Solche Dinge gehören in einer BV geklärt.

Abgesehen von noch zu klärenden Sachverhalt, sehe rechtlich und tariflich keine Möglichkeit hier eine Pauschale vom AG einzufordern, wenn Arbeitszeit und Anfahrt nach Tarif bezahlt werden.

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