Hallo zusammen,
BAG hat ja entschieden, keine pauschale Abgeltung von Überstunden, wenn der Umfang nicht feststeht. Wie ist es bei dieser Klausel:
"Der Mitarbeiter ist verpflichtet. auf Anforderung Überstunden im gesetzlichen zulässigen Umfang zu leisten."
Ist durch die "gesetzliche Regelung" der Umfang bestimmt ???