Pauschale Abgeltung von Überstunden
Hallo zusammen, BAG hat ja entschieden, keine pauschale Abgeltung von Überstunden, wenn der Umfang nicht feststeht. Wie ist es bei dieser Klausel: "Der Mitarbeiter ist verpflichtet. auf Anforderung Überstunden im gesetzlichen zulässigen Umfang zu leisten." Ist durch die "gesetzliche Regelung" der Umfang bestimmt ???
Community-Antworten (1)
28.03.2011 um 13:27 Uhr
Damit ist m.e. nur festgeschrieben, daß er Überstunden zu leisten hat, soweit es das Gesetz, und zwar das ArbZG, hergibt. Über die Bezahlung ist nichts gesagt. Sollten diese Überstunden mit dem normalen Gehalt mit abgedeckt sein, so ist diese Klausel IMHO unwirksam, bzw. sogar Sittenwidrig. Eine Aussage zur Vergütung der Stunden muß schon her.
Gibt es einen TV, der eine entsprechende Regelung enthält?
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