Kann ein Arbeitgeber Pauschale Sonderurlaubstage auf ein Jahr anteilig rechnen?
Hallo,
es gibt bei uns eine Vereinbarung, das geleistete Mehrarbeit mit pauschal 4 Tagen Sonderurlaub im Jahr vergütet wird. Diese Vereinbarung war mal eine Betriebsvereinbarung, nur gibt es in dem Betrieb seit einem Jahr keinen Betriebsrat mehr, den man fragen könnte.
Kann der Arbeitgeber diese Tage kürzen, wenn man schon am 30.06.18 das Unternehmen verlässt ?
Gruß Berliner Bär
Community-Antworten (5)
19.01.2018 um 12:35 Uhr
Es könnte hier eine betriebliche Übung zum Tragen kommen. Wobei dann ggf. die Reglung aus der alten BV zum Inhalt der Arbeitsverträge wurde. Gab es dort eine Reglung zum Abzug ?
19.01.2018 um 12:40 Uhr
Nein, eine Regelung zum Abzug gab es hier nicht. Der Text lautet: "Als Ausgleich für Arbeitszeiten von mehr als durchschnittlich 40 Stunden pro Woche bis zu durchschnittlich 45 Stunden pro Woche erhalten die Beschäftigten pauschal 4 Freizeittage pro Kalenderjahr. Ein Übertrag in das nächste Kalenderjahr ist ausgeschlossen"
19.01.2018 um 12:47 Uhr
Verstehe ich das richtig: egal ob mehr oder weniger als tatsächliche 4 Tage gearbeitet wurden - es gibt immer pauschal 4 Tage??? Ich halte diese Regelung als BV für nicht durchsetzbar!
19.01.2018 um 13:07 Uhr
wurde die BV vom AG gekündigt ?
19.01.2018 um 13:46 Uhr
Vielleicht ein Anlass, wieder einen BR ins Leben zu rufen
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