Erstellt am 19.01.2018 um 11:35 Uhr von celestro
Es könnte hier eine betriebliche Übung zum Tragen kommen. Wobei dann ggf. die Reglung aus der alten BV zum Inhalt der Arbeitsverträge wurde. Gab es dort eine Reglung zum Abzug ?
Erstellt am 19.01.2018 um 11:40 Uhr von BerlinerBär
Nein, eine Regelung zum Abzug gab es hier nicht.
Der Text lautet:
"Als Ausgleich für Arbeitszeiten von mehr als durchschnittlich 40 Stunden pro Woche bis zu durchschnittlich 45 Stunden pro Woche erhalten die Beschäftigten pauschal 4 Freizeittage pro Kalenderjahr. Ein Übertrag in das nächste Kalenderjahr ist ausgeschlossen"
Erstellt am 19.01.2018 um 11:47 Uhr von RoterFaden
Verstehe ich das richtig:
egal ob mehr oder weniger als tatsächliche 4 Tage gearbeitet wurden -
es gibt immer pauschal 4 Tage???
Ich halte diese Regelung als BV für nicht durchsetzbar!
Erstellt am 19.01.2018 um 12:07 Uhr von celestro
wurde die BV vom AG gekündigt ?
Erstellt am 19.01.2018 um 12:46 Uhr von Krambambuli
Vielleicht ein Anlass, wieder einen BR ins Leben zu rufen