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Kann ein Arbeitgeber Pauschale Sonderurlaubstage auf ein Jahr anteilig rechnen?

B
BerlinerBär65
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

es gibt bei uns eine Vereinbarung, das geleistete Mehrarbeit mit pauschal 4 Tagen Sonderurlaub im Jahr vergütet wird. Diese Vereinbarung war mal eine Betriebsvereinbarung, nur gibt es in dem Betrieb seit einem Jahr keinen Betriebsrat mehr, den man fragen könnte.

Kann der Arbeitgeber diese Tage kürzen, wenn man schon am 30.06.18 das Unternehmen verlässt ?

Gruß Berliner Bär

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Community-Antworten (5)

C
celestro

19.01.2018 um 12:35 Uhr

Es könnte hier eine betriebliche Übung zum Tragen kommen. Wobei dann ggf. die Reglung aus der alten BV zum Inhalt der Arbeitsverträge wurde. Gab es dort eine Reglung zum Abzug ?

B
BerlinerBär

19.01.2018 um 12:40 Uhr

Nein, eine Regelung zum Abzug gab es hier nicht. Der Text lautet: "Als Ausgleich für Arbeitszeiten von mehr als durchschnittlich 40 Stunden pro Woche bis zu durchschnittlich 45 Stunden pro Woche erhalten die Beschäftigten pauschal 4 Freizeittage pro Kalenderjahr. Ein Übertrag in das nächste Kalenderjahr ist ausgeschlossen"

R
RoterFaden

19.01.2018 um 12:47 Uhr

Verstehe ich das richtig: egal ob mehr oder weniger als tatsächliche 4 Tage gearbeitet wurden - es gibt immer pauschal 4 Tage??? Ich halte diese Regelung als BV für nicht durchsetzbar!

C
celestro

19.01.2018 um 13:07 Uhr

wurde die BV vom AG gekündigt ?

K
krambambuli

19.01.2018 um 13:46 Uhr

Vielleicht ein Anlass, wieder einen BR ins Leben zu rufen

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