Erstellt am 09.01.2007 um 20:57 Uhr von matze83
Hi Maclogic
zuerst einmal muss der BR der Versetzung zustimmen. Wichtig: Äußert ihr euch nicht in der Frist gilt die zustimmung als NICHT ertelT!!!
Wird das BRM Mitglied versetzt, verliert es sein Amt und logischerweise seine Freistellung, also alles außer dem nachwirkenden Kündigungsschutz!
Erstellt am 09.01.2007 um 21:01 Uhr von Fayence
Maclogic,
zu 100%, wenn der andere Betrieb eigenständig ist!
Erstellt am 10.01.2007 um 07:27 Uhr von Maclogic
@matze83 und @Fayence,
Danke für eure Antworten. Ihr habt meine Befürchtungen bestätigt.
Erstellt am 15.01.2007 um 12:13 Uhr von Angi1
Hallo Maclogic,
siehe dazu § 103 Abs. 3
Wenn Ihr nicht zustimmt, muß der AG die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzten lassen. Geht nur bei dringenden betrieblichen Gründen.
MfG
Angi1