Erstellt am 26.01.2008 um 20:43 Uhr von Kölner
@Betriebsrat M.S
Wer sagt denn das dies eine Versetzung ist?
Ich sehe hier keine Versetzung!
Erstellt am 27.01.2008 um 07:34 Uhr von DonJohnson
Hallo. Also eine Versetzung sehe ich schon, wenn auch nur auf einem anderen Arbeitsplatz. Die Frage ist allerdings, ob ihr als Gremium die Zustimmung vergeigern könnt. Das müßt ihr sehen. Nur weil die Maschine älter ist, das wird wohl nichts. Um aber genauere Aussagen treffen zu können bräuchte man schon mehr Infos.
Erstellt am 27.01.2008 um 10:02 Uhr von Stefan1010
Hallo,
Nach einer Versetzung sieht es in Deinem Falle nicht aus. Man muß hier sicherlich auch berücksichtigen, daß der ArbG über ein Direktionsrecht verfügt und über dieses natürlich andere Arbeitsplätze zuweisen kann, insofern diese nicht den Caharakter der vertraglich vereinbarten Arbeit deutlich verändern. Eine Versetzung ist sehr deutlich in § 95 Abs.3. Desweiteren müßte geklärt werden, ob die "neue Tätigkeit" für Dich in irgendeiner Weise eine Banachteiligung im Vergleich zur bisherigen darstellt. Dies verbietet as BetrVG mit § 37 und 78. Mehr läßt sich hierzu aufgrund Deiner Schilderung nicht sagen. Im übrigen: Eine grundsätzliche Verweigerung der Ableistung von Überstunden gegenüber dem ArbG wäre nicht gerechtfertigt.
Gruß, Stefan.
Erstellt am 28.01.2008 um 16:49 Uhr von Miparix
Ich sehe hier schon eine Versetzung.
Wenn man in eine andere Halle muss, dann wird sicherlich der Vorgesetzte gewechselt haben, d.h., man ist an einem anderen Platz in der Firmenorganisation (Hirachie). Dieser Wechsel bedeutet auch eine andere örtliche Umgebung. Das sind schon zwei Gründe, warum es sich um eine Versetzung handelt. Damit ist der BR mit im Boot (§99 BertVG). Man kann eine Versetzung an eine alte Maschine als Benachteiligung eines BR-Mitglieds auffassen, und auf Grund dessen eventuell ablehnen. Macht Euch mal einen schnellen Termin beim Anwalt.
Erstellt am 28.01.2008 um 18:44 Uhr von Kölner
@Miparix
Das ist aber nun wirklich sehr konstruiert...