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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung eines BR-Mitgliedes

S
Sozialmetal
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein BR-Mitglied in eine andere Betriebsstätte (Fahr-oder Kurierdienst) versetzt wird und dieser keinen Änderungsvertrag vorgelegt bekommen hat, ist er dann noch in der ursprünglichen Betriebsstätte als BR im Gremium?

85008

Community-Antworten (8)

B
butterblubb

16.07.2010 um 19:58 Uhr

wenn er mit der Versetzung einverstanden war, kann schon sein, daß er sein Amt verliert, muß man aber eure Organisation genauer kennen, um dazu was zu sagen

wenn er einfach so versetzt wird, und damit nicht einverstanden wäre, solltet ihr froh sein, dieses BR-mitglied zu verlieren, denn dann hat er von seinem Amt keine Ahnung, wenn er das mit sich machen lässt

ich orakle aber mal, eine Versetzung zum Fahr-oder Kurierdienst führt nicht zum Verlust des BR-Amtes

C
caretakerFM

17.07.2010 um 12:05 Uhr

Eine Versetzung/Umgruppierung bedarf keines Änderungsvertrages, es sei denn, der Betriebsteil hat einen eigenen Geschäftsführer. Habt ihr nur einen BR gesamt, dann bleibt alles beim alten. Liegen die Betriebsstätten,( ich glaube) mehr als eine Stunde von einander entfernt, muss jede Betriebsstätte einen eigenen BR haben, Gewerkschaftssekretär fragen.

K
Kölner

17.07.2010 um 12:34 Uhr

@caretakerFM Auch ein eigener (verantwortlicher) oder auch anderer GF macht nicht zwingend einen Änderungsvertrag notwendig. Auch ist die Entfernung zwischen den Betriebsstätten nicht zwingend oder normierend.

Bei 'sozialmetal' würde ich mal darauf tippen, dass er 'einfach' einen neuen Aufgabenradius zugewiesen bekommen hat. Und dann bleibt alles beim alten.

L
Lotte

17.07.2010 um 12:49 Uhr

caretaker, Deine Antwort ist in dieser Pauschalität völlig verkehrt! Ich empfehle Dir die Lektüre von §§ 3, 4 BetrVG mit Kommentierung. Ebenfalls zu AHA Erlebnissen könnte das Eingeben von "Versetzung" bei google führen.

S
Sozialmetal

17.07.2010 um 13:08 Uhr

Habe gerade im BetrVG § 103, 31 den Versetzungsschutz eines BR-Mitgliedes gefunden. Also Zustimmung durch den BR. Bei Verweigerung muß der AG die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.

L
Lotte

17.07.2010 um 13:10 Uhr

Guten Morgen sozialmetal, will denn das BR Mitglied nicht versetzt werden? Und ist es eine Versetzung im Sinne des § 103 BetrVG?

S
Sozialmetal

17.07.2010 um 13:14 Uhr

Auf Grund der Tatsache, das die BR-Arbeit nicht mehr gewährleistet ist, würde eine Versetzung nicht in Frage kommen.

L
Lotte

17.07.2010 um 13:26 Uhr

sozialmetal, wenn das BRM das Mandat nicht abgeben möchte, hast Du Recht. Wenn das BRM allerdings die Versetzung wünscht und das Mandat abgibt, wird es schwierig, als BR da etwas zu machen. Leider sind Deine Infos etwas dürftig.

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