Guten Morgen zusammen,

eine Kollegin war für ein Gespräch beim Betriebsrat.
Nun fragt der Vorgesetzte der Kollegin, wie lange sie denn nun beim Betriebsrat war.
Es gibt tatsächlich eine Differenz zwischen der Angabe beim Vorgesetzen und der Zeit die sie tatsächlich beim Betriebsrat war.Selbst mit zusätzlichem Fahrtweg.
Der Betriebsrat hat bisher nur die Angabe bestätigt, dass die Kollegin hier war.
Wie ist der gesetzliche Stand, wenn jetzt die Geschäftsführung nach der konkreten Zeit fragt? Gibt es eine gesetzliche Richtlinie für den Betriebsrat, solche Angaben nicht machen zu müssen?

Danke für eure Rückmeldungen