Habe eine Frage zum Thema Weisungsbefugnis und Vorgesetzte.

In unserer Firma sind die Abteilungsleiter keine leitenden Angestellten im arbeitsrechtlichen Sinn, sondern praktisch Assistenten der Filialleitung (der als leitender Angestellter gilt). Ich würde gern wissen ob sie den Mitarbeitern überhaupt weisungsbefugt sind. Können sie also Anweisungen geben oder nur den Willen der Filialleitung weitergeben?

Und dürfen sie Zielgespräche mit Mitarbeitern ohne die Filialleitung durchführen? Sie sind ja keine Vorgesetzten der einzelnen Mitarbeiter.

Danke für Antworten,
Billi