Erstellt am 02.01.2007 um 20:29 Uhr von Bergmann
@ Billi ,
weisungsbefugt kann jeder sein , der vom Chef die Befugnisse dazu bekommt-Unternehmerische Freiheit und -Risiko !
Jeder der dazu befugt ist , darf auch Zielgespräche führen!
Wo ist euer Betriebsrat, der bei Zielgesprächen ein Wörtchen mitzureden hat ?
Erstellt am 02.01.2007 um 21:42 Uhr von Fayence
Bergmann,
in welcher Beziehung hat denn ein BR bei Zielgesprächen ein Wörtchen mitzureden? Entzieht sich meiner Kenntnis.
Billi,
schon einmal etwas von weisungsbefugten und disziplinarischen Vorgesetzten gehört? Falls nicht, wird es Zeit, sich damit auseinanderzusetzen! :-)
Ich sehe keinerlei Veranlassung daran zu zweifeln, dass Abteilungsleiter keine Zielgespräche führen dürfen.
Erstellt am 02.01.2007 um 21:51 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
zum stöbern-BetrVG § 87 13 und/oder §94 2, 13 Basiskommentar (mehr hab ich zuhause nicht-Asche über mein Haupt !)
Erstellt am 02.01.2007 um 22:16 Uhr von Fayence
Bergmann,
mitdem 87er habe ich gerechnet; der Abs. 2 Nr. 13 passt an dieser Stelle aber nicht! Beim 94er kommen wir der Sache schon näher! Wenn gegeben, setzt ein etwaiges MBR jedoch bereits VOR den Gesprächen an und darauf wollte ich hinaus.
Da ich nicht mehr mit Kohle oder Briketts heize, bleibt Dir die Asche erspart! :-)
P.S.
Falls mit der 13 jeweils RN gemeint sein sollten, solltest Du diese auch als solche kennzeichnen (sorry)!
Erstellt am 02.01.2007 um 22:23 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
mein Fehler, war die RN 13 gemeint ! ;-)
Oh je, was sie jetzt von mir denkt ?
Erstellt am 02.01.2007 um 22:42 Uhr von Fayence
Bergmann,
Du hattest bei mir ja noch einen gut! ;-))