Weisungsbefugnis nicht leitender Angestellter
Habe eine Frage zum Thema Weisungsbefugnis und Vorgesetzte.
In unserer Firma sind die Abteilungsleiter keine leitenden Angestellten im arbeitsrechtlichen Sinn, sondern praktisch Assistenten der Filialleitung (der als leitender Angestellter gilt). Ich würde gern wissen ob sie den Mitarbeitern überhaupt weisungsbefugt sind. Können sie also Anweisungen geben oder nur den Willen der Filialleitung weitergeben?
Und dürfen sie Zielgespräche mit Mitarbeitern ohne die Filialleitung durchführen? Sie sind ja keine Vorgesetzten der einzelnen Mitarbeiter.
Danke für Antworten, Billi
Community-Antworten (6)
02.01.2007 um 21:29 Uhr
@ Billi ,
weisungsbefugt kann jeder sein , der vom Chef die Befugnisse dazu bekommt-Unternehmerische Freiheit und -Risiko !
Jeder der dazu befugt ist , darf auch Zielgespräche führen!
Wo ist euer Betriebsrat, der bei Zielgesprächen ein Wörtchen mitzureden hat ?
02.01.2007 um 22:42 Uhr
Bergmann,
in welcher Beziehung hat denn ein BR bei Zielgesprächen ein Wörtchen mitzureden? Entzieht sich meiner Kenntnis.
Billi, schon einmal etwas von weisungsbefugten und disziplinarischen Vorgesetzten gehört? Falls nicht, wird es Zeit, sich damit auseinanderzusetzen! :-) Ich sehe keinerlei Veranlassung daran zu zweifeln, dass Abteilungsleiter keine Zielgespräche führen dürfen.
02.01.2007 um 22:51 Uhr
@ Fayence ,
zum stöbern-BetrVG § 87 13 und/oder §94 2, 13 Basiskommentar (mehr hab ich zuhause nicht-Asche über mein Haupt !)
02.01.2007 um 23:16 Uhr
Bergmann,
mitdem 87er habe ich gerechnet; der Abs. 2 Nr. 13 passt an dieser Stelle aber nicht! Beim 94er kommen wir der Sache schon näher! Wenn gegeben, setzt ein etwaiges MBR jedoch bereits VOR den Gesprächen an und darauf wollte ich hinaus.
Da ich nicht mehr mit Kohle oder Briketts heize, bleibt Dir die Asche erspart! :-)
P.S. Falls mit der 13 jeweils RN gemeint sein sollten, solltest Du diese auch als solche kennzeichnen (sorry)!
02.01.2007 um 23:23 Uhr
@ Fayence ,
mein Fehler, war die RN 13 gemeint ! ;-) Oh je, was sie jetzt von mir denkt ?
02.01.2007 um 23:42 Uhr
Bergmann,
Du hattest bei mir ja noch einen gut! ;-))
Verwandte Themen
Änderungskündigung eines leitenden Angestellten (dann ohne Status Leitender Angestellter)- Unterstützung durch den BR?
Älterein leitender Angestellter hat eine Anderüngskündigung (dann ohne Status Leitender Angestellter) erhalten, die er unter Vorbehalt angenommern hat. Ist er jetzt, solange das gerichtliche Verfahren noch
Was ist ein Leitender Angestellter
Älterhallo Was ist ein Leitender Angestellter ? In einem Baumark gibt es verschiedene Abteilungen und jede abteilung hat einen Marktleiter. Ist da jeder Marktleiter rin Leitender Angetellter ? und wa
Betriebsratswahl im Kindergarten - "Leitende Angestellte"?
ÄlterHallo, ich arbeite in einem Kindergarten, der einem Verein gehört. Der ehrenamtliche Vereinsvorstand ist der Arbeitgeber, Betreiber und Besitzer dieses einen Kindergartens. Jegliche Entscheidungen
Als Pflegedienstleitung für die Betriebsratswahl aufstellen lassen
ÄlterGuten Tag, ich arbeite als Pflegedienstleitung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Wir haben bereits einen bestehenden Betriebsrat. Nun wollte ich herausfinden ob es in der Theorie möglich wäre
Leitender Angestellter nach der Wahl?
ÄlterLiebes WAF Forum, ein frohes und gesundes neues Jahr! Folgender Fall: Ein Mitarbeiter wurde zur (ersten) Betriebsratswahl NICHT als leitender Angestellter klassifiziert. Er hat also den Betriebsrat