Wir stehen in den Vorbereitungen zur Betriebsratswahl. Dabei ist folgende Frage aufgetaucht. Kann sich der Leiter der Revisionsabteilung in den Betriebsrat aufstellen lassen? Er hat Handlungsvollmacht (keine Prokura) und befindet in der Hierarchie unseres Unternehmens in der 2. Ebene, genauso wie unsere Prokuristen. Gehört er somit bereits zu den "leitenden Angestellten"?