Erstellt am 13.03.2006 um 16:06 Uhr von DocPille
Wahlberechtigung,Wählbarkeit,das Gesetz spricht hier von Arbeitnehmern.
§7 + 8 BetrVG
§5 sagt aus wer Arbeitnehmer ist,und im Absatz 3 dann etwas zu den leitenden Angestellten.
Ein BetrVG habt ihr doch hoffentlich
Erstellt am 13.03.2006 um 20:59 Uhr von Mischu
Hallo,
haben bei uns fast das gleiche Problem. Bei uns steht unser Betriebsleiter und der "Depot Manager" der Logistiksparte (eigener Betrieb) unseres Unternehmens auf der Wählerliste. Eindeutig ltd. Angestellte!
Wählbar nein! Aber sind sie denn nun wahlberechtigt oder nicht? Merkwürdig wäre es schon, wenn Chefs "ihren" Betriebsrat wählen würden. Eine eindeutige Antwort wäre bestimmt hilfreicher als Verweise auf Paragraphen. Ich habe nämlich extra die Antworten auf diese Frage abgewartet um ein DoppelPosting zu vermeiden.
Gruß
Mischu
Erstellt am 13.03.2006 um 23:06 Uhr von Fayence
Hallo Ihr,
ltd. Angestellte dürfen weder wählen noch gewählt werden, denn sie sind keine AN im Sinne des BetrVG.
Nur fühlt sich der ein oder andere ganz gerne als solcher! Um Euch die Antwort darauf ein wenig zu erleichtern, widme ich Mischu :-) diesen Link: Abgrenzung ltd. Ang. / AN
http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf
@Mischu
Hast Du denn Deinen Mund beim WV heute aufgemacht oder nicht??
Erstellt am 13.03.2006 um 23:10 Uhr von w-j-l
Richtig DocPille,
§5 ist der richtige:
Dieses Gesetz findet, ...... , keine Anwendung auf leitende Angestellte.
Also auch nicht die §§ 7 und 8, denn dort ist nichts vom §5(2) Abweichendes geregelt.
Erstellt am 13.03.2006 um 23:14 Uhr von Mischu
@Fayence,
danke. Auf Dich ist wirklich Verlass!
Wollte mich nur nochmal absichern. Die Enspruchsfrist ist zwar verstrichen, aber unsere Wahl wird von potentiellen "Anfechtern" beobachtet, so dass der Wahlvorstand wohl von sich aus reagieren wird.
Gruß
Mischu
Erstellt am 14.03.2006 um 09:05 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Fayence, Du bist einfach großartig!
Muss ich mal loswerden!
Danke Dir!
Benno
Erstellt am 14.03.2006 um 10:05 Uhr von w-j-l
@Fayence,
wie kommst Du zu dem link? Auf der ganzen Lexis-Nexis-Seite find ich keinen einzigen link zu "downloads"
Interessant übrigens, wenn man den Doc-Namen abschneidet. Die haben ihr Verzeichnis nicht geschützt. Da finden sich noch einige nützliche Dokumente.
http://www.lexisnexis.de/downloads/
Erstellt am 14.03.2006 um 10:28 Uhr von Fayence
@w-j-l
Ich finde solche Sachen ganz einfach.
Und warum sollte man bei einemz.B. .rtf -Dokument den DOC-Namen abschneiden? Es gibt doch auch noch andere Textformate, hat mit Verzeichnisschutz wenig zu tun.
Einen schönen guten Morgen übrigens
Fayence
P.S. Danke, Benno
Erstellt am 14.03.2006 um 13:54 Uhr von w-j-l
Ich meinte, es muss ja irgendwoher mal die Info kommen über solche links kommen. Ich konnte den auf der Seite nicht finden.
Das meinte ich auch nicht so, wie Du es verstanden hast. Vom gesamten Link den Dokumentnamen abschneiden. Dann bist du direkt auf dem Verzeichnis des Servers und siehst alle Dokumente und weitere Verzeichnisse. Auch solche die nirgends verlinkt sind. Das meinte ich mit ungeschütztem Verzeichnis.
Man kann das auch soweit dicht machen, dass es übers WEB nicht aufgerufen werden kann.
Erstellt am 14.03.2006 um 18:51 Uhr von Fayence
Ach so meintest Du das!
Die Links finde ich im Prinzip auch nicht. Meine Suchanfragen im Netz beziehen sich auf bestimmte Schlüsselwörter und die kann ich nach vielen Jahren Internetrecherche ganz gut kombinieren bzw. ausmachen.
So stößt man/frau dann und wann auf die richtigen Seiten/Dokumente und der entsprechende Link wird dann ganz einfach in der Adresszeile des Browsers angezeigt.
Und dass man das "Netz" dicht machen kann, ist schon klar, zeigt ja auch Eure GBR-Seite! Schade aber auch... sieht nämlich sehr interessant und gut strukturiert aus.
Erstellt am 14.03.2006 um 20:47 Uhr von Mischu
@ Fayence
Habe heute mal einem Mitglied unseres WV auf den Zahn gefühlt.
Effekt: Ziemlich aggressiv die Dame. Die Einspruchsfrist gegen die Wählerliste wäre abgelaufen. Habe darauf erwidert, dass es sich lediglich um eine Frage handelt.
Aussage vom WV: Unser Betriebsleiter sei kein leitender Angest., sondern ein Arbeitnehmer wie jeder andere auch und somit auch wahlberechtigt.
Auf meinen Einwand, er erfülle aber einige Kriterien eines leit. Angest., meinte sie nur, der WV hätte Rechtsauskunft bei der Gewerkschaft eingeholt und sie selbst würde nicht so tief in der Materie stecken, dass sie sich zu irgendwelchen rechtlichen Sachen äussern könne.
Mit dieser Gewerkschaft habe ich schon meine eigenen Erfahrungen gemacht. Die wollten mir auch erzählen, dass eine "große Betriebsversammlung" pro Jahr reiche. Ich bin seit 12 Jahren bei meiner jetzigen Firma und es fand in dieser Zeit eine (!!!!!) Betriebsversammlung statt, die als solche gewertet werden kann. Und diese Gewerkschaft unternimmt nichts, obwohl ich sie 2003 darüber informiert hatte.
Soviel zu Rechtsauskünften dieser Gewerkschaft.
Um wieder zum Thema zu kommen. Ich wies dann auf eine evtl. Anfechtbarkeit der BR-Wahl hin. Da kam sie mit dem Argument:"Im Grunde sei jede Wahl anfechtbar. Fehler werden immer gemacht, dafür würde man es zu selten machen."
Darauf meinte ich dann, wenn man aber auf evtl. Fehler schon hingewiesen wird, könne der WV ja wenigstens mal der Sache nachgehen. Daraufhin : "Dieser Fehler ist kein Fehler." Ich bin dann gegangen, weil es mir dann zu blöde wurde.
Ich werde mal die Wahl abwarten und dann wird man sehen.
Trotzdem vielen Dank.
Gruß
Mischu
Erstellt am 14.03.2006 um 22:23 Uhr von Fayence
Mischu,
hast Du gut gemacht. Falls es Dich tröstet! Auch in unserem Betrieb gibt es 2 Wahlberechtigte, die aus meiner Sicht ganz klar die Kriterien eines ltd. Angestellten erfüllen würden.
Da ich um die Zuordnung als AN schon lange im voraus wusste, haben 3 unserer Wahlvorstandsmitglieder meine diesbezügliche Fragestellung mit zu ihrer Schulung genommen.
Antwort war: AN
Daraufhin habe ich den WVV solange "genervt", von wegen das könne nicht sein usw., dass sich dieser nochmals um die Rechtsauskunft eines Arbeitsrichters bemüht hat.
Was kam dabei raus: AN
Bin zwar immer noch anderer Meinung, habe diese "Einstufung" aber akzeptiert.
Und der Ausspruch "jede Wahl ist anfechtbar" entbehrt nicht einer gewissen Berechtigung! Also locker angehen lassen, Euer BL wird sich schon nicht zur Wahl stellen und höchstens seine Stimme abgeben. Mehr passiert doch nicht!
Gruß
Fayence
Erstellt am 14.03.2006 um 23:54 Uhr von w-j-l
@Fayence
wenn Du schon weist, wo ich herkomme, dann könntest Du ja mal eine PN schicken, dann könnte ich Dich vielleicht mal (wenn der Admin mitmacht) auf unsere Seiten schauen lassen.