Wir sind im Wahlausschuss und müssen nun die nächste BR-Wahl durchführen. Dabei stellt sich uns nun die Frage, ob leitende Angestellte nicht wählbar sind aber trotzdem wahlberechtigt sein können. In den uns vorliegenden Unterlagen konnten wir keine Antwort darauf finden. Für eine baldige Antwort bedanken wir uns im Voraus recht herzlich!