Erstellt am 25.03.2008 um 12:15 Uhr von Jube
@Dajana,
nicht jeder, der was leitet, ist deshalb auch leitender Angestellter.
Zur Definition Leitende Angestellte siehe §5 (3) und (4)BetrVG.
Erstellt am 25.03.2008 um 12:44 Uhr von peanuts
Was hindert Euch daran, die PDL zu vertreten?
Selbst wenn sie ltd. Angestellte ist (wovon ich ausgehe), muss doch der AG entsprechend reagieren und gegen Eure Beteiligung angehen.
Erstellt am 25.03.2008 um 12:45 Uhr von wölfchen
. . . es mag PDLs geben, die echte leitende MA sind. In unserer Nähe gibt es ein kleines Pflegeheim der Caritas, wo die PDL gleichzeitig die Heimleiterfunktion innehat und damit tatsächlich alleinige Herrscherin über geschäftliche Lage und personelle Maßnahmen ist. In den meisten Fällen ist diese Konstellation nicht so und in Krankenhäusern gleich gar nicht. Also schaut Euch mal den oben angeführten § genau an. Wahrscheinlich müsst Ihr Euch, so leid es Euch auch tun mag (PDLs fühlen sich meist als "Leitungskader" und handeln auch dem entsprechend) ohne Ansehen der Person für sie einsetzen, wie für jeden anderen AN auch.
Wir hatten einen ähnlichen Fall, wo eine PDL zu uns gelaufen kam, als sie allein nicht mehr weiterkam. Mit Rücksicht auf ihr vorheriges Verhalten sind wir dann ganz nach Vorschrift und ohne jegliches persönliches Engagement tätig geworden ;-))
Erstellt am 25.03.2008 um 12:59 Uhr von Kölner
@Dajana
...ich würde ja schlicht und einfach den Weg 'wir-schauen-mal-in-der-vergangenen-BR-Wählerliste-nach' gehen.
Erstellt am 25.03.2008 um 13:14 Uhr von peanuts
"wo die PDL gleichzeitig die Heimleiterfunktion innehat und damit tatsächlich alleinige Herrscherin über geschäftliche Lage und personelle Maßnahmen ist. In den meisten Fällen ist diese Konstellation nicht so und in Krankenhäusern gleich gar nicht. "
Nach dieser Definition dürften auch Chefärzte keine "Leitenden" sein...
"...ich würde ja schlicht und einfach den Weg 'wir-schauen-mal-in-der-vergangenen-BR-Wählerliste-nach' gehen."
Und was soll das bringen? Wenn die PDL zu diesem Zeitpunkt nicht als AN aufgeführt war und nicht dagegen angegangen ist ...
Eine Feststellungsklage wird ja vermutlich noch nicht geführt worden sein!
Erstellt am 25.03.2008 um 17:07 Uhr von Kölner
@peanuts
Eben! Ein bisschen gerichtliche Aktivität der Kollegin wäre dann ja angezeigt; zumal der BR die Kollegin nicht vertreten mag...
Erstellt am 31.03.2008 um 14:32 Uhr von mamilaria
Was heißt hier "zumal der BR die Kollegin nicht vertreten mag"? Ein BR ist nicht dazu da, um persönliche Vorlieben auszuleben, sondern um alle MA gleichermaßen zu vertreten. Schlimm genug, wenn die Geschäftsleitung oft nach Nasenfaktor agiert. Das muss sich ein BR ja nicht auch noch zu eigen machen...!
Erstellt am 14.06.2019 um 23:06 Uhr von Menderes42
Nabens, ich hab nh frage ... wir sind eine Neugründung des wahlvorstandes des br u d mir wurde gesagt, dass nur die geschäftsführung g den Brief bekommt ( Neugründung des wahlvorstsndes) und nicht die PDL. Ist das richtig oder hat die PDL auch ein Anrexht dazu es zu erfahren?
MfG
Menderes Can
Erstellt am 15.06.2019 um 09:47 Uhr von nicoline
Menderes42
Ansprechpartner ist der AG. Ein Anrecht hat die PDL nicht, wenn man nett ist, kann man es ihr aber mitteilen. Die PDList zwar keine Beteiligte bei der Wahl, muss ja aber u.U. für Ersatz sorgen, wenn Beschäftigte wegen der Arbeit als Wahlvorstand auf den Stationen ausfallen.