Erstellt am 02.01.2007 um 18:19 Uhr von Mona-Lisa
@Anton,
mal zur Klarstellung. Du bist Ersatzmitglied und nicht dem Betriebsrat angehörend.
War nicht böse gemeint!
Du kommst zu Deinem Recht, wenn ein amtierendes Betriebsratsmitglied verhindert ist. Dann muss im Normalfall ein Ersatzmitglied zur Sitzung eingeladen werden. Ich weiss jetzt natürlich nicht, in welcher Reihenfolge und an welcher Stelle du auf der Ersatzliste bist. Vielleicht kommst du auch nie an die Reihe, das kann ohne weiteres passieren....
Schulungen sind keine Voraussetzung, um ein BR-Mitglied zu vertreten.
Eigeninitiative? Weiss euer BRV schon, von was er da redet?
"Schulung für Ersatzmitglied des Betriebsrats
Die für die Schulung ordentlicher Betriebsratsmitglieder geltenden Grundsätze können auf nur zeitweilig nachrückende Betriebsratsmitglieder nicht uneingeschränkt übertragen werden. Die Erforderlichkeit der Schulung in betriebsverfassungsrechtlichem Grundwissen bei Ersatzmitgliedern ist anders zu beurteilen als bei ordentlichen, ständig heranzuziehenden Betriebsratsmitgliedern. Der Betriebsrat hat stets zu prüfen, ob er seine Arbeitsfähigkeit nicht durch andere ihm zumutbare und den Arbeitgeber finanziell weniger belastende Maßnahmen sicherstellen kann. So kann es dem Betriebsrat im Einzelfall zumutbar sein, einem vorübergehend nachrückenden Ersatzmitglied erforderliche betriebsverfassungsrechtliche Informationen und Erläuterungen bereits mit der Ladung oder in der Sitzung selbst zu geben. Bei vorhersehbarer Abwesenheit ordentlicher Betriebsratsmitglieder muss der Betriebsrat mit größerer Flexibilität bei der Terminierung seiner Sitzungen reagieren. Schließlich spielen beim Schulungsbedarf von Ersatzmitgliedern die zu erwartende Dauer und Häufigkeit der Heranziehung zu Betriebsratsaufgaben eine wesentliche Rolle. Der Betriebsrat hat insoweit unter Berücksichtigung der vorstehenden Grundsätze eine entsprechende Prognose zu erstellen."
(BAG, Beschluss v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00)
Erstellt am 02.01.2007 um 18:29 Uhr von Anton
Also bedeutet das quasi für mich harren der Dinge die da kommen, (die GL freut sich).
Von Eigeninitiative braucht dann für mich gar nicht mehr die Rede sein, Kopf runter aus der Schußlinie der GL, Hurra meiner Meinung nach hab ich jetzt n Problem und werde ein Amt das ich nicht vertreten kann auch wieder abgeben um meinen Job zu sichern. lG Anton
Erstellt am 02.01.2007 um 18:35 Uhr von Fayence
Anton,
noch eines dazu! Jeder Betriebsrat muss sich zwingend davor hüten, einen Vertretungsfall willkürlich herbeizuführen, nur damit einem Ersatzmitglied der §15 KschG zuteil wird!
Daher kann ich absolut nachvollziehen, wenn sich Euer BR diesbezüglich bedeckt hält. Zumal im Rahmen eines Kündigungsschutzprozessesein ein solcher Vertretungsfall der Beurteilung durch ein Arbeitsgericht standhalten muss.
Was Deinen Mobbingvorwurf betrifft, halte ich den in diesem Zusammenhang für ziemlich deplatziert. Auch ist längst nicht alles Mobbing, was so manchesmal darunter verstanden wird.
Alles weitere hat Mona-Lisa bereits erklärt.
P.S.
Anton, Du hast KEIN Amt, folglich kannst Du auch von keinem zurücktreten!
Erstellt am 02.01.2007 um 18:36 Uhr von Mona-Lisa
@Anton,
nicht gleich die Flinte in's Korn werfen!
Abgesehen kannst Du ein Amt, das du nicht hast, gar nicht abgeben....
Ich versteh sowieso nicht, warum du der GL ein Dorn im Auge bist, wenn Du laut deiner Aussage "gar nicht zum Zuge" kommst?
Stehen bei euch Kündigungen an?
Erstellt am 02.01.2007 um 18:50 Uhr von Anton
Bei uns wird nach gutdünken befördert und versetzt, meißtens sind Verwandte "förderungswürdiger" so das man stets um seine Stellung, jedoch nicht um seinen Job, bangen muss. Und davon abgesehen, wenn ich das Amt gar nicht habe, werde ich auch keinem Kollegen mehr beratend zur Seite stehen können, ich will ja auch kein Querolant sein der dann Leute mit Antworten berät die ihn im Prinzip nichts angehen?
In unserem Betrieb ist der GL jeder ein Dorn im Auge der sich über Rechte informiert die nicht ausschliesslich mit der Produktion zu tun haben.
Erstellt am 02.01.2007 um 18:54 Uhr von Mona-Lisa
@Anton,
rein rechtmässig müsstest du deine Kollegen an die Betriebsräte verweisen.....
Erstellt am 02.01.2007 um 19:01 Uhr von Anton
Und was das Mobbing diesbezüglich angeht ist es in der Vergangenheit des öfteren vorgekommen das BR Mitglieder ihr sogenanntes Amt abgegeben haben weil zu viele "Unstimmigkeiten" herrschten. Im Rahmen meiner selbst erfahrenen Mobbingaktionen weiß ich allerdings schon ziemlich genau wann etwas Mobbing ist und wie sich das äußert, das war nämlich einer der Hauptgründe warum ich mich mit zur Wahl stellen lassen habe. Niemand in unserem Betrieb kennt sich mit dem Thema Mobbing aus oder versucht davon abzuweisen weil es ja wie allen bekannt ein sehr schwieriges und riskantes Thema ist. ich habe mich in der Vergangenheit sehr ausführlich damit beschäftigt und habe mir in Zusammenarbeit mit dem betriebsarzt ein gutes Fachwissen hierüber angeeignet, soviel auf die Antwort von Fayence. LG Anton
Erstellt am 02.01.2007 um 19:03 Uhr von Anton
Ich weise meine Kollegen ständig darauf hin das sie sich an den Betriebsrat wenden sollen und bekomme dann zur Antwort warum ich mich zur Wahl hab aufstellen lassen
Erstellt am 02.01.2007 um 19:12 Uhr von Bergmann
@ Anton ,
dann sag doch " Ihr habt mich ja nicht gewählt "-Jede Belegschaft bekommt den Betriebsrat den sie verdient !
Erstellt am 02.01.2007 um 19:15 Uhr von Anton
Da ist natürlich was dran, Vielen dank noch mal und schönen Abend noch lG Anton
Erstellt am 02.01.2007 um 19:40 Uhr von Heini
Du brauchst vom Betriebsrat keine Hilfe, den
um die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats zu sichern , tritt bei einer zeitweiligen Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds das entsprechende Ersatzmitglied gemäß § 25 Abs. 1 BetrVG vorübergehend als ordentliches Betriebsratsmitglied “Kraft Gesetz” in den Betriebsrat ein. Dabei ist die Dauer der Verhinderung oder deren Vorhersagbarkeit unerheblich.
Bis auf die Funktionen des Vertretenen übernimmt das Ersatzmitglied alle Rechte und Pflichten eines Betriebsratsmitglieds. Dazu bedarf es keiner Benennung oder eine Beschlussfassung des Betriebsrats. Auch ist keine Einladung zu einer Betriebsratssitzung nötig. Da die Stellvertretung keine Frage der willkürlichen Entscheidung ist, sondern auf Grund der tatsächlichen oder rechtlichen Verhinderung eintritt, bedarf es eigentlich nicht des Eingreifens des Betriebsratsvorsitzenden. Da die Information über die Verhinderung bzw. die erforderliche Stellvertretung aber beim zuständigen Ersatzmitglied ankommen muss sollte der Vorsitzende das »Ersatzmitgliedermanagement« übernehmen und das entsprechende Ersatzmitglied informieren.
Weißt Du genau, dass das entsprechende Betriebsratsmitglied für das Du gem.: Wahlergebnis der Stellvertreter bist, zeitweilig verhindert ist, könntest Du als stellv. Betriebsratsmitglied selbständig aktiv werden.
Du benötigst kein Auftrag des Betriebsrates.
BAG v. 17.1.1979 – 5 AZR 891/77.
Ersatzmitglieder vertreten ordentl. Mitglieder des BR nicht nur in einzelnen
Amtsgeschäften, etwa in der Teilnahme an BR-Sitzungen. Sie rücken vielmehr
für die Dauer der Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitgliedes in
den BR nach (§ 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG)
Sie müssen deshalb alle Aufgaben eines ordentlichen Betriebsratsmitgliedes
wahrnehmen. Ordentliche Mitglieder des Betriebsrates werden auch außerhalb
von Betriebsratssitzungen tätig, etwa wenn sie sich mit Beschwerden eines Arbeitnehmers
befassen oder sich informieren und Beratungen im Betriebsrat
vorbereiten. Diese Rechte und Befugnisse haben für die Dauer der Vertretungszeit
ebenfalls die Ersatzmitglieder. Nur so ist gewährleistet, dass jederzeit
die vom Gesetz vorgeschriebene Zahl von Betriebsratsmitgliedern im
Betrieb tätig werden kann.
LAG Niedersachsen v. 14.5.1987 – 3Sa 1233/86.
Wenn der Tatbestand der Verhinderung gegeben ist, rückt das Ersatzmitglied
»automatisch« kraft Gesetzes nach, ohne dass es irgendeines weiteren konstitutiven Aktes, wie etwa eines Betriebsratsbeschlusses, bedarf.
Erstellt am 02.01.2007 um 19:50 Uhr von Anton
Vielen Dank, für die umfassenden Infos. Freue mich schon allein darüber das es kompetente Leute gibt die sich die Zeit nehmen hier ausführliche Antworten zu geben mit denen man auch wirklich was anfangen kann. Nun werde ich wohl herausfinden müssen an welcher Stelle ich überhaupt stehe um irgendwann mal einbezogen zu werden. Es geht ja auch darum das man gerne intensiver Informiert werden möchte was es so für Neuerungen im Betrieb gibt und nicht erst am schwarzen Brett vor vollendeten Tatsachen steht .
Erstellt am 02.01.2007 um 19:56 Uhr von Mona-Lisa
@Anton,
jetzt zwingst du mich, eine Frage zu stellen, die ich eigentlich nicht für notwendig hielt.
Hast du dich nicht nach der Wahl über deinen Platz auf der Kandidatenliste (Listenwahl?) schlau gemacht?
Unsere Ersatzmitglieder wollten das schon genau wissen!
Erstellt am 02.01.2007 um 20:25 Uhr von Anton
Ich wollte das auch wissen, aber wurde bis heute vertröstet mit: ich schau mal nach und wir haben mit dem Firmenumschwung und den Neuerungen in der Firma viel zu tun
und, und, und,.... nervt schon unheimlich und auch sonst bekommt man kaum Infos. Wollt acu das Amt des Vertrauensmann gern übernehmen, was es bei uns noch nie gab, erst als ich es angesprochen habe ist der neffe unseres Abteilungsleiters in diese Sparte eingesetzt worden der allerdings 4 jahre nach mir in das Beschäftigungsverhältnis eingetreten ist. vielleicht bin ich ja nicht entspannt genug um diese leck mich sonst wo Einstellung zu bekommen und einfach nur doof meinen Job zu machen, was mich nicht grad ausfüllt.
Erstellt am 02.01.2007 um 20:32 Uhr von Bergmann
@ Anton ,
wo ist euer öffentlich bekanntzumachendes invollerlänge Betriebsratswahlergebnis ?
Erstellt am 02.01.2007 um 20:32 Uhr von Anton
Soweit ich weiß Stehe ich auf der Liste an vorletzter Stelle, was ja nun eigentlich nach den ganzen Antworten die ich bekam auch keine wirklich große Rolle mehr spielt.
Freue mich trotzdem über die vielen Info und die rege Teilnahme und bedanke mich noch mal. lG Anton
Erstellt am 02.01.2007 um 20:44 Uhr von Fayence
Anton,
jetzt verstehe ich Dich nicht mehr! An der Stelle, wo es spannend für DICH wird, machst Du mir den Anschein, dass Du kneifen willst! Oder geht es letztendlich doch "nur" um Deinen Erhalt des Kündigungsschutzes?
Die Frage ist zugegebenermassen provokant, aber wer A sagt, muss auch B sagen! Meine Meinung dazu!
Erstellt am 02.01.2007 um 21:49 Uhr von Anton
Nein es geht nicht nur um den Kündigungsschutz, sondern einfach darum das motivierte Leute ausgebremst werden wenn sie Leistung bringen wollen und dabei geht es nicht nur um die Betriebsratsarbeit! es scheint einfach heute in den Betrieben die Mentalität der GL zu herrschen das je dööfer das Personal desto ruhiger das Betriebsklima, das dabei die Qualität auf der Strecke bleibt ist eine üble Nebenfolge die dem wenig verbleibendem Kompetenten Personal eine Menge überstunden bescheert die dann abgefeiert werden müssen obwohl diese Leute mittlerer Weile unabkömmlich sind und das mit Unverständnis registriert wird. Dann werden halt noch ein Paar Leiharbeiter oder 400 Euro Kräfte eingestellt die die Karre dann meißtens noch tiefer in den Dreck Fahren statt Arbeitverträge zu vergeben und das Personal ordentlich anzulernen. Ist das das "B" das Du hören wolltest oder seid ihr auch schon schlafen gegangen?
Erstellt am 02.01.2007 um 22:01 Uhr von Bergmann
@ Anton ,
du hast als Veränderer die Mehrheit der Belegschaft nicht hinter dir !!Meinst du uns geht es anders?Clever agieren und klug handeln heißt es jetzt-bis zur nächsten Wahl !! ;-)
Erstellt am 02.01.2007 um 22:31 Uhr von Fayence
Anton,
um es auf den Punkt zu bringen (Pünktchen und Anton fällt mir gerade als Buch aus Kindertagen ein, warum nur?).
Du versuchst letztendlich, Dir über eine mögliche Einbindung in die BR-Arbeit einen Ausgleich zu schaffen. Ist ja auch soweit o.k., solange dabei die Vertretung der Interessen Deiner KollegInnen im Vordergrund steht.
Mit dem Punkt B war von mir allerdings gemeint, dass, wenn man eine Fragestellung anstösst, man sich dieser auch stellen sollte. Was Du nun getan hast! Letztendlich bist Du bei Verbleib in Deinem Betrieb darauf angewiesen, so zu handeln, wie Bergmann aufgezeigt hat. Denn nur mit den entsprechenden Mehrheiten, wirst Du Deine Vorstellungen durchsetzen können. Und die brauchst Du dann vor allem im BR-Gremium.
Erstellt am 03.01.2007 um 10:23 Uhr von Anton
Hallo Fayence, naive Anmerkungen wie Kindergarten sehe ich jeden tag, muss auch ich mich genug mit rum ärgern ich dachte hier wären nur kompetente Leute ? Na ja die meißten Antworten waren auch sehr nützlich aber wollen wir doch sachlich bleiben, Du scheinst schon länger Betriebsrat zu sein oder ist es evtl. falsch von mir verstanden worden das ich eine gewisse Betriebsblindheit schon raushöre?? Aber dafür bin ich ja,wie viele Andere auch, hier im Forum um noch etwas dazu zu lernen !
Erstellt am 03.01.2007 um 10:50 Uhr von Fayence
Anton,
Kindergarten war von mir nicht gemeint; sorry!
Erstellt am 03.01.2007 um 11:05 Uhr von Bergmann
@ Anton ,
"Betriebsblindheit" hat auch seine Vorteile , man konzentriert sich auf das Wesentliche-statt an den Kleinigkeiten sich totzulaufen.Man geht auch weitestgehenst den Windmühlen aus den Weg !
Erstellt am 03.01.2007 um 12:03 Uhr von Anton
Das war ein sehr guter Vergleich mit den Windmühlen ;-D und ich schätze ich werde mir etwas mehr Gelassenheit zulegen müssen. Ich versuche bisher nach dem Motto zu leben:
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich verändern kann, und die Weisheit ,das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich schätze ich kann in diesem Forum meinem Ziel ein erhebliches Stück näher kommen
lG Anton