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Hilfe was ist zu tun? Der BR-Vorsitzende hat nicht wirklich Bock auf seinen Job !

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Linde002
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, nach einem viertel Jahr neue Amtszeit, hat sich der Betriebsratsvorsitzende nicht bewährt. Ich weiß daß jetzt die Fragen kommen, warum nicht,was hat er getan oder auch nicht. Eine kurze Beschreibung: zum Beispiel werden von uns viele Vorschläge zum verbesserten Betriebsklima vorgeschlagen.....1 Woche vergeht manchmal auch 2 und es passiert nichts. In den Versammlungen wird er darauf angesprochen, aber es kommt dann nur " wird vertagt ". es passiert nichts, alles wird abgeschmettert. Es verläuft sich einfach im Sande. Wir 6 neuen Mitglieder sind mit dieser Arbeitsweise nicht einverstanden und sind fest entschlossen, den Betriebsratsvorsitzenden abzuwählen und den Posten neu zu vergeben, durch ein Losverfahren. Aber wie geht das, rein rechtlich ? Danke im vorraus für die Antworten!

3.630011

Community-Antworten (11)

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Fayence

01.08.2006 um 01:12 Uhr

"Posten neu zu vergeben, durch ein Losverfahren"

Linde002,

wie das rein rechtlich geht? Zwingend zu beachten ist das Lotteriegesetz! Den jetzigen BRV solltet Ihr in Eurem Losverfahren als Niete kennzeichnen, nicht dass da etwas schief geht!

Aber bei Eurem Verständnis einer BRV-Wahl, kann wohl nicht noch mehr schief gehn!

"Wir 6 neuen Mitglieder ..."

Wie gross ist Euer BR überhaupt?

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Lotte

01.08.2006 um 01:13 Uhr

Also bei der Ziehung der BRV seid ihr nicht, Losverfahren ist nicht drin. Halte ich auch nicht für ratsam, wollt Ihr dauernd Eure BRV abwählen, weil Ihr dann doch nicht "gewonnen" habt und sich der Scheingewinn wieder als Niete entpuppt?

Der BRV kann durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden.

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Linde002

01.08.2006 um 01:56 Uhr

Fayence: ist ja echt lustig mit dir :) also so ne Art Lotto sollen wir spielen ja ? Ich dachte immer da spielen gewissen Gesetze sprich BetrVG eine Rolle. Wo in meinem Fall die Abwahl nach § 29 Abs. 3 verläuft, das heißt ein Viertel aller Mitglieder beantragt die Einberufung einer Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt " Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden" Nach dieser Abwahl hat sofort die Neuwahl zu erfolgen nach § 26 . Eine Abwahl ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. (Klebe 12.Auflage Bund Verlag 20 Anmerkung 3 zu § 26.

Hätte eigentlich ein bisschen mehr erwartet; statt das wir Lotto spielen sollen :(

mfG.linde 002

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Fayence

01.08.2006 um 02:32 Uhr

Linde002,

wie hat ein schlauer Mensch in diesem Forum schon mal sinngemäss geschrieben "Die Qualität der Frage bestimmt die Qualität der Antwort"! :-))

Aber nach Deiner letzten Antwort bin ich beruhigt, dass Ihr dann doch nicht vorhabt, den Pfad der Tugend gänzlich zu verlassen!

Wenn Du dann noch schreiben würdest, was Du an "einem bisschen mehr erwartest" könnte ich mich morgen bemüssigt fühlen, Dir tiefschürfende Auskünfte geben zu wollen. :-)

Du könntest aber auch noch meine Frage beantworten...

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ISAAK

01.08.2006 um 03:26 Uhr

@ Linde 002

Wie sehen denn die Vorschläge zur Verbesserung des Betriebsklimas konkret aus ?

Gruß ISAAK

FB
Frank B.

01.08.2006 um 08:50 Uhr

Ich hoffe nur für euch, dass der neue BRV dann euren Wünschen entspricht.

B
betriebsratten

01.08.2006 um 09:57 Uhr

@ Frank In der Demokratie ist es halt so...man bekommt nicht unbedingt die, die man verdient, sondern die, die man wählt *lol

K
Kölner

01.08.2006 um 12:31 Uhr

Als BR würde ich mich - gerade zu Begin einer Amtszeit - weit weg von Themen wie "Betriebsklima und Betriebsausflug" bewegen. Hier wird allzu oft bereits zu Beginn einer Amtszeit des BR sämtlicher (nicht vorhandener!) Kredit bei der Belegschaft und dem AG verspielt.

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Linde002

01.08.2006 um 12:32 Uhr

Wir sind 11 Betriebsratsmitglieder und der Vorsitzende hat nicht den gewissen Nachdruck, wenn es um eine Entscheidung mit der Geschäftsleitung geht. Viele Vorschläge von uns werden einfach nicht weitergetragen.Bei uns in der Firma haben wir einen sehr hohen Handlungsbedarf, wie z.B. Pausenregelungen der MA, Bonusregelungen,kein Urlaub für unsere MA etc.und unser Vorsitzende vertagt und vertagt , es geschieht nichts. ( 30 % unserer MA sind in psychologischer Behandlung )Wir arbeiten in einem Call- Center. Er soll ja nicht vollkommen ausgeschlossen werden, nur den Vorsitz soll jemand anderes bekommen, der noch nicht so betriebsblind ist wie der alte und wir für unsere MA was erreichen können. Irgentwie regiert der alte in Alleinherrschaft und hat vergessen , daß er eigentlich nur das Sprachrohr von uns allen ist.

mfG.linde002

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Fayence

01.08.2006 um 12:39 Uhr

Linde002,

Deine letzter Beitrag erklärt einiges. Und mit 6 zu 5 habt Ihr natürlich alle Möglichkeiten in der Hand! Würde Euch nur zwingend anraten, schnellstmöglich Schulungen zu besuchen. Ein oder 2 von Euch, sollten neben den "Grundlagen BetrVG" auch über ein Spezialseminar "Call Center" nachdenken, da speziell in diesem Bereich "Sonderproblematiken" an der Tagesordnung sind!

Dann mal gutes Gelingen!

Gruß Fayence

FB
Frank B.

01.08.2006 um 16:19 Uhr

Auch diesmal wieder zu beobachten, wenn man mehr Details von sich gibt, bekommt man auch entsprechende Antworten. Man muss ja nicht Romane schreiben. Aber in dem Fall hier sollte vielleicht jemand, der etwas engagierter ist, sich der Sache annehmen.

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