Erstellt am 02.01.2007 um 18:37 Uhr von spartacus
moin, dir auch ein gutes neues jahr!
ich denke der AG muß das nicht akzeptieren. was spricht gegen eine einigung in beiderseitigem einvernehmen? natürlich solltest du kein "konkurenzunternehmen" gründen.
Erstellt am 02.01.2007 um 18:48 Uhr von tommy
Sei mir nicht böse, ich würde Dir aber erst einmal die % kürzen, hallo... 60%
Schwerbehinderung und solch einen Elan?
Na klar bei 60%, manche sind sich für nichts zu schade......:-(
Erstellt am 02.01.2007 um 18:52 Uhr von Mona-Lisa
@tommy,
ohne Grund hat anjab nicht 60%! Das ist ja schon fast bösartig, was du da von dir gibst......
@anjab,
ich würde an deiner Stelle mal den Antrag stellen. Der AG wird sich dann schon dementsprechend dazu äussern, was er von deiner Bitte hält.
Ich meine, dass er dir vorschlagen wird, doch ganz zu kündigen.
Erstellt am 02.01.2007 um 20:04 Uhr von tommy
@ Mona
Bin nicht böse, nur ehrlich.;-)
Mit einem Beim im trocknen und sich dann nebenbei Selbständig machen (bei 60% Behinderung)???
Da stimmt doch doch was nicht, tut mir leid aber Post 1 liest sich für mich etwas komisch.
Gruss Tommy
Erstellt am 02.01.2007 um 20:47 Uhr von s.f.h.
@anjab
Da musst du wohl noch ein paar Infos mehr herausrücken. Dein ArbGeb kann dir nicht grundsätzlich jede Nebentätigkeit untersagen, soweit dadurch:
1. Die zulässige Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht überschritten wird.
2. Keine Konkurenz zu deinem ArbGeb entsteht.
3. Deine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird.
Nach dem Teilzeitgesetz kann er dir auch nicht grundlos die Stellenreduzierung verweigern, soweit keine betrieblichen Belange dagegensprechen.
Aber inwieweit sich das dann mit den besonderen Regeln für Schwerbehinderte beisst, weiß ich nicht.
@tommy
Was hat denn der Grad der Behinderung mit der grundsätzlichen Fähigkeit zu tun, ganztägig zu arbeiten?
Und warum sollte es nicht erlaubt sein, ein Leben so zu gestalten, wie man es gerne möchte, soweit dadurch niemand Nachteile erleidet?
Desweiteren sehe ich überhaupt keine Korrelation von Behinderung und Elan.
Erstellt am 02.01.2007 um 21:06 Uhr von Fayence
tommy,
stell Dir vor, es gibt sogar AN, die eine 100%ige Schwerbehinderung bescheinigt bekommen haben und noch nicht einmal eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen könnten. Und eine Erwerbsunfähigkeit müsste mit zig Fragezeichen versehen werden.
Aber wenn man mit dieser Thematik noch nie konfrontiert wurde oder sich auseinander gesetzt hat, ist Deine Reaktion bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar! Du hast ja jetzt genügend Gegenwind bekommen, der Dir Anlass genug sein sollte, Deine Meinung auf etwas sicherere Füße zu stellen. ;-)