Ich soll einen Mitarbeiter als Betriebsrat zum Personalgespräch begleiten.
Er hat einen befristeten Vertrag der Anfang September nicht gleich verlängert wurde. Auf Nachfrage erhielt er zwei Monate später wieder einen befristeten. In der Zwischenzeit wurde er nicht nach Hause geschickt und bezahlt, hat sogar die Vertretung für einen Kollegen übernommen.
Die Firma setzt ihm wieder einen befristeten Vertrag auf, er hat den bisher abgelehnt.
Die AVB des Arbeitsvertrages besagten, so der Arbeitgeber, dass eine vorübergehend unbeachtete Kündigungsfristüberschreitung hier nicht automatisch zu einem unbefristeten Vertrag führt.
Zitat:
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet zum Termin welcher im Vertrag benannt ist, ohne dass es einer expliziten Kündigung bedarf. Soweit das Arbeitsverhältnis mit Ablauf dieses Zeitpunktes ohne gesonderte weitergehende Regelung fortgesetzt wird, gilt dies nicht als eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit und einer solchen wird von Seiten des Arbeitgebers vorsorglich bereits jetzt widersprochen.
1. Frage gibt es die Möglichkeit hier vorsorglich zu widersprechen? Ist das gesetzlich auch vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen. Ich dachte bisher, dass die gesetztliche Regelung vor der individuellen Arbeitsvertragsregelung steht.