Mitbestimmungsrecht bei Vollzeit?
Hallo liebe Leute,
folgende Frage: Wenn ein Mitarbeiter, der auf Effektivstunden / Teilzeitbasis arbeitet, sich auf eine Vollzeitstelle bewirbt, hat dann der BR ein Mitbestimmungsrecht? Wenn ja, nach welchem Paragraph? Weiterhin was ist wenn wir dem "Auserwählten" widersprochen haben, kann der AG einfach selber entscheiden das es dieser MA wird?
Lt. der FirmenRA ist das nämlich so!!!!!
Danke
jofalki
Community-Antworten (3)
08.07.2009 um 14:57 Uhr
Mir stellt sich die Frage warum ein Betriebsrat dem widerspricht?
08.07.2009 um 15:03 Uhr
Moin rolfo!
Da der AG von seinem jahrelangen Verfahren abweicht und Mitarbeiter bevorzugen will die aber erst kurz im Betrieb sind. Wir als BR wollen aber langjährige MA damit belohnen
jofalki
08.07.2009 um 15:38 Uhr
@jofalki Kein MBR, nur ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 BetrVG. Und da könnte es gut sein, dass der ArbGeb-Anwalt recht hat... Wenn der Auserwählte ebenfalls Teilzeitler war, greift §99(2) Nr.1 iVm §9 TzBfG nicht, da sich ja mind. 2 Teilzeitkräfte auf die Vollzeitstelle beworben haben. Ich nehme an, ihr seid keine 500 MA, so dass §99(2) Nr.2 / §95(2) BetrVG auch nicht greift. Bei Nr.3 gilt der alte Spruch: Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil. Nr. 4 entfällt: Der Auserwählte wurde nicht benachteiligt. Nr. 5 wohl auch Wenn Nr.6 nicht einschlägig ist, könnt ihr höchstens noch prüfen, ob eine Diskriminierung irgendeiner Art vorliegen könnte (Nr.1 iVm §§ ??? AGG). Ansonsten Nasenfaktor.
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