Hallo Forum,

ich habe mich grade hier registriert und meine erste Frage bezieht sich auf die Wirksamkeit des BetrVG.
In unserer Firma wurde ein Alternativmodell zum klassischen Betriebsrat gegründet und ich bin zum Vorsitzenden gewählt worden.
Wir haben einen eigenen Rahmenvertrag mit einem Anwalt für Arbeitsrecht erstellt, der auch bereits Erfahrung mit solchen Alternativmodellen hatte.
In diesem Vertrag sind die Mitbestimmungsrechte und ein paar andere Punkte wie Kündigungsschutz der Mitglieder, Sozialplan mit Bezug auf die Paragrafen im BetrVG enthalten.

Andere Punkte sind selbst durch eigens definierte Paragrafen geregelt z.B. Größe, Amtszeit, Wahlverfahren, Wahlberechtigung, Ausscheiden von Mitgliedern, Kommunikation, Rechtstellung der Mitglieder inkl. Verschwiegenheitserklärung, Umsetzung von Vereinbarung durch Gesamtzusage etc...

Zu Anfang meiner Amtszeit habe ich mir direkt den Fitting Handkommentar zum BetrVG besorgt.
Meine Frage ist nun, ob ich mich in Punkten die nicht durch unseren Vertrag geregelt sind, aber die Rechte der AN betreffen, trotzdem aufs BetrVG berufen kann?

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für Eure Hilfe :)