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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vertretung eines 1er BR Gremiums

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RalfW70
Mrz 2024 bearbeitet

Hallo, in einem Betrieb unseres Konzerns, sind nach Schließung der Produktion nur noch 7 Personen beschäftigt im Außendienst. Hier wird nun ein neuer BR gewählt. aufgrund der geringen MA Anzahl nur noch ein 1er Gremium. Den Kollegen ist gesagt worden es gibt bei einem 1er Gremium keine Nachrücker bzw. Ersatzmitglieder? Ist das wirklich so? Ich kann mir das nur schwer vorstellen. Auf der anderen Seite frage ich mich wer das Ersatzmitglied laden sollte, wenn das einzige Mitglied plötzlich ausfällt

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Community-Antworten (7)

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RudiRadeberger

01.03.2024 um 08:49 Uhr

Wer sagt denn sowas? Lass dir mal die gesetzliche Grundlage für diese Aussage zeigen. Natürlich kann es Ersatzmitglieder geben.

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Muschelschubser

01.03.2024 um 09:19 Uhr

Ansonsten ist zu den Ersatzmitgliedern eigentlich alles vom Rudi gesagt worden. Wenn sich alle 7 aufstellen lassen und sich zumindest selbst wählen, habt Ihr ein Betriebsratsmitglied und 6 Ersatzmitglieder.

Und zum letzten Satz: Das Ersatzmitglied tritt bei dessen Verhinderung an die Stelle des Betriebsratsmitglieds. Wer lädt also unter normalen Umständen das Betriebsratsmitglied? Die Reihenfolge des Nachrückens ist ja durch die Wählerstimmen festgelegt, bei Stimmengleichheit durch Losverfahren. Der jeweilige Nachrücker führt dann auch ganz normal die Geschäfte des Betriebsrats. Das ist die Besonderheit eines 1er-Gremiums, wo kein Vorsitzender aus der Mitte des Gremiums gewählt werden kann.

Vielleicht ist folgender Link interessant für Dich: https://bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/2_Organisation/5_1-er-BR/1er_BR-Amtsfuehrung/index.php

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RalfW70

01.03.2024 um 09:25 Uhr

Hallo, die Aussage haben sie wohl von ihrem zuständigen Gewerkschaftssekretär bekommen. Ich habe es auch direkt angezweifelt, deswegen die Frage

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jutti1965

01.03.2024 um 09:41 Uhr

Wenn das einzige Mitglied verhindert ist heißt das ja nicht automatisch dass er nicht dem EBM bescheid geben kann.

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ganther

01.03.2024 um 10:01 Uhr

ich bin (mal wieder) entsetzt, was für Menschen die GEW auf die Betriebe und BRM loslassen....

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Muschelschubser

01.03.2024 um 10:09 Uhr

Welche Berechtigung haben solche Leute bei der Gewerkschaft? Träumt wohl auch tagtäglich vor sich hin...

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GabrielBischoff

01.03.2024 um 11:22 Uhr

Als wir noch einen 1er-Betriebsrat hatten, haben wir das erste Ersatzmitglied aufgrund des Ausfallrisikos so aufgeschult wie das reguläre Mitglied.

Wohin willst du denn Ersatzmitglied laden? In die Sitzung mit sich selbst?

Hier sind auch informelle Absprachen untereinander notwendig, sodass zum Beispiel das EBRM zu einem Monatsgespräch oder BEM geht.

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