Erstellt am 01.03.2024 um 07:49 Uhr von RudiRadeberger
Wer sagt denn sowas? Lass dir mal die gesetzliche Grundlage für diese Aussage zeigen. Natürlich kann es Ersatzmitglieder geben.
Erstellt am 01.03.2024 um 08:19 Uhr von Muschelschubser
Ansonsten ist zu den Ersatzmitgliedern eigentlich alles vom Rudi gesagt worden.
Wenn sich alle 7 aufstellen lassen und sich zumindest selbst wählen, habt Ihr ein Betriebsratsmitglied und 6 Ersatzmitglieder.
Und zum letzten Satz:
Das Ersatzmitglied tritt bei dessen Verhinderung an die Stelle des Betriebsratsmitglieds.
Wer lädt also unter normalen Umständen das Betriebsratsmitglied?
Die Reihenfolge des Nachrückens ist ja durch die Wählerstimmen festgelegt, bei Stimmengleichheit durch Losverfahren.
Der jeweilige Nachrücker führt dann auch ganz normal die Geschäfte des Betriebsrats. Das ist die Besonderheit eines 1er-Gremiums, wo kein Vorsitzender aus der Mitte des Gremiums gewählt werden kann.
Vielleicht ist folgender Link interessant für Dich:
https://bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/2_Organisation/5_1-er-BR/1er_BR-Amtsfuehrung/index.php
Erstellt am 01.03.2024 um 08:25 Uhr von RalfW70
Hallo, die Aussage haben sie wohl von ihrem zuständigen Gewerkschaftssekretär bekommen. Ich habe es auch direkt angezweifelt, deswegen die Frage
Erstellt am 01.03.2024 um 08:41 Uhr von jutti1965
Wenn das einzige Mitglied verhindert ist heißt das ja nicht automatisch dass er nicht dem EBM bescheid geben kann.
Erstellt am 01.03.2024 um 09:01 Uhr von ganther
ich bin (mal wieder) entsetzt, was für Menschen die GEW auf die Betriebe und BRM loslassen....
Erstellt am 01.03.2024 um 09:09 Uhr von Muschelschubser
Welche Berechtigung haben solche Leute bei der Gewerkschaft?
Träumt wohl auch tagtäglich vor sich hin...
Erstellt am 01.03.2024 um 10:22 Uhr von GabrielBischoff
Als wir noch einen 1er-Betriebsrat hatten, haben wir das erste Ersatzmitglied aufgrund des Ausfallrisikos so aufgeschult wie das reguläre Mitglied.
Wohin willst du denn Ersatzmitglied laden? In die Sitzung mit sich selbst?
Hier sind auch informelle Absprachen untereinander notwendig, sodass zum Beispiel das EBRM zu einem Monatsgespräch oder BEM geht.