Freistellung im dezentralen Betrieb - Schweb.
Wie errechnet sich die Freistellung einer Schweb. Vertaruensperson mit ca.37 Schwerbehunderten in einem dezentralen Betrieb - ca. 80 Filialen und 750 Angestellten - in der Flaeche von Flensburg bis Frankfurt -M und von Aachen bis Frankfurt-Oder _
Community-Antworten (1)
26.12.2006 um 13:19 Uhr
Für einen Freistellungsanspruch analog §38 BetrVG spielt es keine Rolle, ob es sich um einen zentralen oder dezentralen Betrieb handelt; siehe §96 Abs.4 SGB IX.
"Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig."
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