Erstellt am 06.10.2010 um 18:07 Uhr von mainpower
Hallo,
bei der Schwerbehinderten Vertretung ist keine Freistellung von der Arbeit, wie beim BR, vorgesehen.
Die Zeit die sie für die Schwerbehindertenarbeit braucht muss Ihr gegeben werden.
Erstellt am 06.10.2010 um 18:49 Uhr von nicoline
@bkrogoll,
§ 96 SGB IX Abs. 4
(4) Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des
Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer
Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200
schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch
freigestellt;