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Betriebliche Übung

S
Schrank
Nov 2016 bearbeitet

Betriebliche Übung Ich bin jetzt zum dritten mal hintereinader Gesamtschwerbehintertervertreter bzw. stellver.Gesamtschwerbehintervertreter in gedulter Freistelung, also keine Vollfreistellung. Nun möchten der neue Personaler dies aufheben, obwohl ich wieder gewählt wurde zum vierten mal. Kann er dies einseitig?

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Community-Antworten (3)

D
Dezibel

25.11.2014 um 22:45 Uhr

geduldete Freistellung? (kenn ich so nicht) wird eben nicht mehr geduldet. Ich denke, das kann er.

G
ganther

26.11.2014 um 01:08 Uhr

Betriebliche Übung gibt es hier nicht

I
ickederdicke

26.11.2014 um 08:10 Uhr

@Schrank, SBv bist du dann ja wohl auch ? Frage, als was bist du nun GSBV seitig tätig, GSBV oder Stellvetreter ? Eins geht ja nur. Zur Freistellung, ein Blick in´s Gesetz: Mandatsarbeit geht vor ( normaler Arbeit ).Entscheiden tut es nur der Mandatsträger, jede Einmischung hier wäre Mandatsbehinderung. Für den Zeitaufwand für die Mandatsarbeit erstell eine Schätzung über den Zeitbedarf hierfür und du hast die Verhandlungsbasis. Da du anscheinend die/das Mandat(e) ja schon seit gut 12 Jahren ( 3 Mandatsperioden ) machst, solltest du dies wissen. Falls nicht empfehle ich dringend eine Auffrischung durch Seminare.

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