Erstellt am 25.11.2014 um 21:45 Uhr von Dezibel
geduldete Freistellung? (kenn ich so nicht) wird eben nicht mehr geduldet.
Ich denke, das kann er.
Erstellt am 26.11.2014 um 00:08 Uhr von ganther
Betriebliche Übung gibt es hier nicht
Erstellt am 26.11.2014 um 07:10 Uhr von ickederdicke
@Schrank,
SBv bist du dann ja wohl auch ?
Frage, als was bist du nun GSBV seitig tätig, GSBV oder Stellvetreter ? Eins geht ja nur.
Zur Freistellung, ein Blick in´s Gesetz:
Mandatsarbeit geht vor ( normaler Arbeit ).Entscheiden tut es nur der Mandatsträger, jede Einmischung hier wäre Mandatsbehinderung.
Für den Zeitaufwand für die Mandatsarbeit erstell eine Schätzung über den Zeitbedarf hierfür und du hast die Verhandlungsbasis.
Da du anscheinend die/das Mandat(e) ja schon seit gut 12 Jahren ( 3 Mandatsperioden ) machst, solltest du dies wissen.
Falls nicht empfehle ich dringend eine Auffrischung durch Seminare.