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Freistellung SBV

K
kekskruemmel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wo kann ich nachlesen, wieviel Std Freistellung ein Vorsitzender Schwerbehindertenvertretung bekommt und oder wie errechne ich das.

Vielen Dank im voraus

Gruß Kekskruemmel

7.96804

Community-Antworten (4)

H
Heini

01.11.2006 um 20:24 Uhr

Die Schwerbehindertenvertretung ist in erforderlichem Umfang von ihrer Tätigkeit freizustellen. Die Entscheidung über den Umfang trifft letztlich die Schwerbehindertenvertretung aufgrund ihrer Weisungsfreiheit im Rahmen des Ehrenamtes selbst. (§ 96 Abs. 4 SGB IX) Ab einer Zahl von 200 beschäftigten Schwerbehinderten wird die Schwerbehindertenvertretung auf ihren Wunsch hin freigestellt. (§ 96 Abs. 4 SGB IX)

R
ralle

01.11.2006 um 20:26 Uhr

Soweit es für die Durchführung der Aufgaben erforderlich ist. Eine zeitliche Begrenzung sieht das SGB meines Wissens nach nicht vor. Im einzelnen ist das unter SGB §§93 ff. beschrieben.

L
Labelling

01.11.2006 um 21:41 Uhr

§37 (2) Die Schwerbehindertenvertretung ist wie ein BR- Mitglied zu behandeln, er kann sich also jederzeit wenn sie es für erforderlich hält selbst von der Arbeit befreien. §32 BGB II Randnr. 6,7 Bei mehr als 200 beschäftigten Schwerbehinderte ist die volle Freistellung im SGB IX § 96 Abs. 4 S.2 geregelt

M
Max

06.11.2006 um 11:19 Uhr

Auf den Seiten für die Schwerbehindertenvertretung ist ein umfassender Text dazu: http://www.schwbv.de/freistellung.html

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