Hallo,

eine bei uns Beschäftigte 400€-Kraft (Frau Y) ist auf mich zugekommen. Sie hat schon mehrere Male bei uns als 400€-Kraft ausgeholfen.
Zur Zeit hat Sie vom 01.09.2006 bis zum 31.12.2006 einen 400€-Vertrag bei uns. Ab Januar 2007 bis Ende Juni 2007 brauchen wir wieder Hilfe von einer 400€-Kraft. Frau Y soll aber nicht wieder eingestellt werden, weil Ihre gesamte Beschäftigungszeit über 2 Jahre liegt und jetzt mit einem neuen befriststen Vertrag die Gefahr besteht, daß Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag gerichtlich einklagen könnte. Es soll eine neue Aushilfe eingestellt werden, obwohl Frau Y schon eingearbeitet ist und eine sehr gute Arbeitskraft ist.

Ihre bisherigen Beschäftigungszeiten sind:
01.03.2004 bis 31.12.2004 10 Monate
01.01.2005 bis 30.06.2005 06 Monate
01.07.2005 bis 30.09.2005 03 Monate
01.11.2005 bis 30.11.2005 01 Monat
01.01.2006 bis 31.01.2006 01 Monat
01.03.1006 bis 30.04.2006 02 Monate
01.09.2006 bis 31.12.2006 04 Monate Gesamt: 27 Monate

Von unserer Personalabteilung wurde erklärt, daß man 400€-Kräfte nur bis zu einer gesamten Beschäftigungszeit von 2 Jahren immer wieder befristet einstellen darf. Dieser Abschluß von Kettenarbeitsverträgen wurde von der DEKRA bemängelt. Außerdem wurde für die Befristung bisher kein eindeutiger Befristungsgrund im Vertrag angegeben.

Meine Frage: Besteht irgendwie die Möglichkeit Frau Y doch wieder einzustellen in rein rechtlichem Sinn? Wenn Frau Y auf eine gerichtliche Klage schon vorher verzichten würde? Oder besteht schon jetzt ein Anspruch auf eine unbefistete Weiterbeschäftigung?

Ich danke schon mal im Voraus für Eure Beiträge!

Melli