Hallo Lotte
ich schreibe, also bin ich. ;-)
Ich bin zur Zeit fast überall nur sporadisch anzutreffen, so auch hier.
Ich gebe dir bei deiner Argumentation völlig recht. Leider besteht folgende Sondersituation:
Bei uns wurde noch niemals eine Überstunde angeordnet. Immer wurden sie vollkommen freiwillig gemacht. Das kann ich deshalb behaupten, weil wir auch langjährige Mitarbeiter haben, die praktisch nie Überstunden machen und trotzdem keine Nachteile dadurch erleiden. Aus diesem Grund bestand auch noch nie eine Veranlassung in dieses gewachsende Miteinander einzugreifen. Und dann entsteht eine etwas krude Situation. Der MA ist in einer Abteilung tätig, die normalerweise von zwei Personen geführt wird. Zur Zeit ist er jedoch alleine. Nun hat dieser MA heute verschlafen, und kam erst kurz vor Beginn der Kernzeit, was ja sogar noch nach seinen arbeitsvertraglichen Pflichten in Ordnung ist. Es wird jedoch erwartet, das die Abteilung immer von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr besetzt ist, was im Normalfall auch funktioniert.
Leider hat der Werkststattmeister heute wohl Stacheldraht gefrühstückt und begann, vor den anderen MA und vor Kunden, den MA zusammenzufalten. Dieser wiederrum, gerade vor ein paar Minuten aus dem Bett gefallen, gab eine patzige Antwort. Daraufhin gab ein Wort das andere, und wir hatten allerfeinstes Theater im Haus.
Daraufhin wollte der Werkstattmeister den MA anweisen, Überstunden zu leisten. Da in diesem Moment die Freiwilligkeit, mit der das alles vierzig Jahre funktioniert hat, nicht mehr gegeben war, musste ich natürlich einschreiten. Nachdem ich dann dem Werkstattmeister in einem halbstündigen Disput über seine Befugnisgrenzen aufgeklärt hatte, stellte dieser den Antrag, den MA Überstunden machen zu lassen.
Nun habe ich wahrlich keine Lust, mich zum Hampelmann für irgendsoein Kasperletheater zu machen, über das in 14 Tagen keiner mehr spricht. Deswegen würde mich interessieren, ob ich tatsächlich gezwungen bin, mich zwei Dummköpfen zum Frass vorzuwerfen, nur weil sie einen Punkt streifen, mit dem ich mich beschäftigen muss. Ich hasse Knallerbsensträucher!
Ergänzend dazu muss ich sagen, das der MA gegenüber der Geschäftsleitung durch diese Angelegenheit keine Nachteile erleiden kann. Weiter möchte ich die Firmenlindenstraßenszene jetzt nicht vertiefen.