Überstundenmitbestimmung - Antrag auch vom Vorgesetzten?
Darf auch ein Vorgesetzter, hier Werkstattmeister, die Zustimmung des BR zu Überstunden für einen MA beantragen? Oder darf diese Anfrage nur vom ArbGeb (bzw. entsprechend einzustufenden Personenkreisen) erfolgen?
Community-Antworten (8)
13.12.2006 um 23:50 Uhr
s.f.h. (Du lebst auch noch?) Wenn die Dienstplanung zum Aufgabengebiet des Vorgesetzten gehört und der AG es billigt, dass er die Ü Stunden beantragt, spricht m.E. nichts dagegen
14.12.2006 um 00:33 Uhr
Hallo Lotte
ich schreibe, also bin ich. ;-) Ich bin zur Zeit fast überall nur sporadisch anzutreffen, so auch hier.
Ich gebe dir bei deiner Argumentation völlig recht. Leider besteht folgende Sondersituation: Bei uns wurde noch niemals eine Überstunde angeordnet. Immer wurden sie vollkommen freiwillig gemacht. Das kann ich deshalb behaupten, weil wir auch langjährige Mitarbeiter haben, die praktisch nie Überstunden machen und trotzdem keine Nachteile dadurch erleiden. Aus diesem Grund bestand auch noch nie eine Veranlassung in dieses gewachsende Miteinander einzugreifen. Und dann entsteht eine etwas krude Situation. Der MA ist in einer Abteilung tätig, die normalerweise von zwei Personen geführt wird. Zur Zeit ist er jedoch alleine. Nun hat dieser MA heute verschlafen, und kam erst kurz vor Beginn der Kernzeit, was ja sogar noch nach seinen arbeitsvertraglichen Pflichten in Ordnung ist. Es wird jedoch erwartet, das die Abteilung immer von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr besetzt ist, was im Normalfall auch funktioniert. Leider hat der Werkststattmeister heute wohl Stacheldraht gefrühstückt und begann, vor den anderen MA und vor Kunden, den MA zusammenzufalten. Dieser wiederrum, gerade vor ein paar Minuten aus dem Bett gefallen, gab eine patzige Antwort. Daraufhin gab ein Wort das andere, und wir hatten allerfeinstes Theater im Haus. Daraufhin wollte der Werkstattmeister den MA anweisen, Überstunden zu leisten. Da in diesem Moment die Freiwilligkeit, mit der das alles vierzig Jahre funktioniert hat, nicht mehr gegeben war, musste ich natürlich einschreiten. Nachdem ich dann dem Werkstattmeister in einem halbstündigen Disput über seine Befugnisgrenzen aufgeklärt hatte, stellte dieser den Antrag, den MA Überstunden machen zu lassen. Nun habe ich wahrlich keine Lust, mich zum Hampelmann für irgendsoein Kasperletheater zu machen, über das in 14 Tagen keiner mehr spricht. Deswegen würde mich interessieren, ob ich tatsächlich gezwungen bin, mich zwei Dummköpfen zum Frass vorzuwerfen, nur weil sie einen Punkt streifen, mit dem ich mich beschäftigen muss. Ich hasse Knallerbsensträucher! Ergänzend dazu muss ich sagen, das der MA gegenüber der Geschäftsleitung durch diese Angelegenheit keine Nachteile erleiden kann. Weiter möchte ich die Firmenlindenstraßenszene jetzt nicht vertiefen.
14.12.2006 um 00:39 Uhr
s.f.h., gibt es beim Antrag auf Überstunden eigentlich auch einzuhaltende Fristen? Hat er sie für morgen beantragt oder könntest Du auch noch ein paar Tage abwarten bis sich die Hitzköpfe beruhigt haben?
Ansonsten würde ich an Deiner Stelle ablehnen, da ja offensichtlich arbeitstechnisch kein Grund für Ü-Stunden besteht?
14.12.2006 um 00:58 Uhr
Lotte
Auch hier hast du wahrscheinlich recht. Von heute auf morgen ist immer problematisch. Aber mit dem Argument der absoluten, totalen Notwendigkeit, wenn es nun überhaupt nicht anders geht...
Das ist ja eigentlich das total schräge. Der MA weiß, das er Überstunden nur dann machen muß, wenn der BR zustimmt. Also sagt er: Freiwillig ok, aber auf Anweisung von XY - Nein. Ausser natürlich, der BR stimmt zu. Ich dagegen denke aber, das es Traditionen gibt, die man nicht wegen solch alberner Auseinandersetzungen aufgeben sollte.
XY dagegen besteht aber auf die Zustimmung des BR zu den Überstunden. Die Anweisung von XY an den MA besteht also (rechtsunwirksam) fort. Woraufhin der MA sagt: No, keine Überstunde, bis der BR ablehnt, oder zustimmt.
Andererseits muß die Abteilung besetzt sein, seine Anwesenheit ist also notwendig.
Sorry, wenn ich jetzt nicht ganz BR konform denke, aber manchmal hat man wirklich das Gefühl, mit grenzdebilen Schwachköpfen zu tun zu haben.
ps. ich entschuldige mich nochmal dafür, aber das musste raus!
14.12.2006 um 09:09 Uhr
Hallo s.f.h. die Tradition, auf die du dich berufst, hilft dir im Streitfall nicht weiter. Als BR verlangst du doch, dass Recht + Gesetz eingehalten werden, deshalb bist du um so mehr verpflichtet dies auch zu tun. Wenn dir das klar ist solltest du darüber nachdenken, wie das ist, mit den freiwillig geleisteten Überstunden und ob ihr als BR hier nicht schon lange hättet tätig werden müssen. Als BR ist das BetrVG deine vorrangige Tradition, die es auch immerhin schon seit vielen Jahrzehnten gibt. Stell dir mal vor, die Angelegenheit eskaliert und es kommt zum Rechtsstreit. Dann bist du als BR gefragt und kannst dem Richter gegenüber nicht mit Tradition argumentieren. Der geschilderte Vorfall scheint mir nur die Spitze des Eisbergs in eurem Betrieb zu sein, weil ihr aus Tradition mit dem Thema Überstunden nicht korrekt umgegangen seit. Wenn du jetzt versuchst die Angelegenheit auszusitzen, verlierst du erheblich an Glaubwürdigkeit.
14.12.2006 um 11:13 Uhr
Hallo anker53
Sorry, aber da bist du auf dem falschen Dampfer. Natürlich gibt es auch bei uns Probleme, und ich scheue mich auch nicht davor, diese anzugehen. Trotzdem will ich mich nicht vor den Karren einer privaten Fehde (oder was auch immer dahintersteckt) spannen lassen, bei der am Ende nichts herauskommt als böses Blut. Ausserdem werden sich die beiden mit 100%iger Garantie schon in einigen Tagen wieder ganz normal verhalten. Ich kenne die beiden seit zehn Jahren und kann das einschätzen. Zu den Überstunden an sich. Ich werde ganz sicher keine Regelungswut an den Tag legen, wo erwachsene Menschen normalerweise einvernehmlich ihre Arbeit zur Zufriedenheit aller erledigen. Klar würde der BR ganz dolle glaubwürdig sein, wenn er plötzlich in dieses Überstundensystem eingreift und alles erst genehmigen will. Aber was ist, wenn Überstunden mal untersagt werden und dann trotzdem wer arbeiten kommt? Sicher, dann kann man diese MA abmahnen lassen, dadurch gewönne der BR wahnsinnig an Glaubwürdigkeit. Das man anschließend keine vernünftige BR Arbeit mehr machen kann, weil man nicht mehr akzeptiert wird, was soll's, hauptsache mitreden.
Nochmal, absolut niemand wurde je gezwungen Überstunden zu machen, und absolut niemand hat jemals Nachteile dadurch gehabt, dass er keine gemacht hat. Und deshalb werden wir hier auch keine Genehmigungswellen losschlagen, nur weil wir das dürfen.
Meine Worte gestern abend waren sicher etwas neben der Spur. Zur Zeit bin ich im ganzen ziemlich eingespannt mit verschiedenen wirklich wichtigen Sachen, wie z.B. Beförderungen, Aufbau betrieblicher Fortbildungsstrukturen, usw.. Dieses Gehampel um nichts kann ich deswegen gerade wirklich gut gebrauchen.
14.12.2006 um 13:05 Uhr
@ s.f.h. Immerhin scheint dir das Thema doch so wichtig zu sein, dass du dich an diese Forum wendest. Dann musst du aber auch damit rechnen, dass du Antworten bekommst, die dir nicht gefallen. Was willst du denn jetzt mit dem Antrag des Meisters anstellen?
14.12.2006 um 13:46 Uhr
@anker53
Entschuldige, ich bin wohl etwas zu emotional an diese Angelegenheit herangegangen. So wie die beiden Streithähne irrational agieren, hat auch mich diese Sache kurzzeitig vom Pfad der Vernunft abgebracht. Ich werde die beiden wohl gleich zu einem Gespräch bitten. Und wenn dann hoffentlich irgendwann weißer Rauch aus dem Schornstein kommt, ist die Angelegenheit vom Tisch.
Aber vorher mache ich etwas, was bei uns problemlos möglich ist, und weshalb wir auch sehr gefühlvoll an solche Themen herangehen, ich stempel ab und mache einen Waldspaziergang. Nochmal ordentlich Sauerstoff ins tanken und dann los. :-)
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