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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Antrag auf Teilzeitarbeit

T
thisisntamerica
Jan 2023 bearbeitet

Hallihallo. Mich hat eine Kollegin auf das Thema Teilzeit angesprochen und ich habe ihr nur grob weiterhelfen können. Im Detail kann ich ihr bei den Ablehnungsgründen nicht genauer weiterhelfen bzw. finde ich eher "schwammige" Aussagen im Internet dazu. Also die Voraussetzungen erfüllt sie: sie ist lange genug im Betrieb, der Betrieb umfasst genügend Mitarbeiter und sie hat in den vergangenen 2 Jahren auch keinen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde. Ich bin mir jedoch nicht sicher, was genau unter den "betrieblichen" Ablehnungsgründen fallen könnte. Also es ist schon mal so, dass dem Arbeitgeber definitiv nicht mehr Kosten entstehen würden und die Sicherheit wäre auch nicht beeinträchtigt. Allerdings ist die Abteilung, in der sie arbeitet, recht "eigen" gestrickt. Also es gibt gewisse Vorgaben, was Bürozeiten betrifft: 10 Std. müssen pro Tag durch derzeit 3 Personen in der Abteilung abgedeckt werden und jeder der 3 hat einen eigenen Aufgabenbereich, der sich jedoch inhaltlich überschneidet/es gehört alles zusammen. Der Aufgabenbereich von Person A, die Teilzeit arbeiten will, ist überwiegend vormittags am arbeitsintensivsten, nachmittags eher dynamisch...mal mehr, mal weniger, mal gar nichts. Daher wird sie die Zeit auf die frühestmögliche Bürozeit legen und entsprechend dann nachmittags nicht mehr da sein wollen. Ich hätte mich jetzt gefragt, ob unser AG ablehnen kann, aufgrund allein der Tatsache, dass die anderen beiden Kollegen eben dann die Arbeit von Person A, die Teilzeit arbeiten will, mitmachen müssen. Dass als Ablehnungsgrund Mehrbelastung begründet werden könnte z. B. oder einfach dass es aufgrund der Vorgaben und Aufgabenverteilung nicht möglich ist.

Ich habe als BR auch noch das Wissen, dass Person B der Abteilung nach einer anderen Stelle Ausschau hält.. und andererseits auch noch zeitnah eine Person D dort eingestellt werden soll..da laufen jedoch gerade noch die Vertragsverhandlungen, also das sind beides aktuell keine spruchreifen Fakten.

Kennt sich da jemand genauer aus, ob die o. g. Organisation der Abteilung bereits ein Ablehnungsgrund sein könnte? Nach meinem Wissensstand würde ich ihr halt momentan nur dazu raten, nochmal ein paar Wochen mit dem Antrag zu warten... die Gründe wird sie dann ja erfahren, falls es tatsächlich zur Neueinstellung kommt. Mit einer vierten Person sollte ja tatsächlich gar nichts dagegen sprechen können... oder

28801

Community-Antworten (1)

C
celestro

31.01.2023 um 15:37 Uhr

Die Organisation alleine dürfte wohl nicht reichen ... aber ich stimme zu ... wenn eine 4te Person kommen soll, wird es schwerer für den AG das abzulehnen und deshalb ... lieber etwas warten.

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