Urlaubsplan/-antrag
ein eher seltenes Problem: Wie lange im voraus muß ein AG den Urlaubsantrag genehmigen?
Es geht hier nicht um Tage oder Wochen sondern um 18 Monate.
Urlaubslisten werden jeweils im November/Anfang Dezember des Vorjahres erstellt und von den jeweiligen Teamleitern abgesegnet - die Verbindlichkeit für die AN wurde bisher sehr tolerant gehandhabt d.h. sofern personell/arbeitstechnisch möglich kann verschoben werden.
Grüße Roter Teufel
NS Wir verstehen die Kollegin, aber mit einer solchen frühen Genehmigung werden doch die Kollegen/innen benachteiligt.
Community-Antworten (3)
26.02.2019 um 14:51 Uhr
wieso?
Außerdem kann der BR ja mit dem Arbeitgeber Regeln aushandeln, die für alle gelten.
26.02.2019 um 16:00 Uhr
Das ist eine Abwägungssache und kommt sicher auch darauf an, weshalb ein solch früher Planungstermin gewünscht wird. Zur besseren Auswahl bei Ferienhäusern würde ich das nicht unterstützen, wenn dadurch absehbar die Flexibilität der Kollegen eingeschränkt wird. Wenn die Kollegin heiraten will und damit weitreichende organisatorische Anforderungen verknüpft sind, dann würde ich mich für sie einsetzen.
02.03.2019 um 01:29 Uhr
Soweit es keine Gesetzlich- Tarifvertraglich oder Betriebliche Vereinbarungen dem entgegen stehen ist da keine Benachteiligung gegenüber anderen Arbeitnehmern zu erkennen.
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