Antrag auf Teilzeit!
Eine Kollegin möchte in zukunft nur noch auf Teilzeit arbeiten.Meines wissens muss sie den Antrag 3 Monate vorher stellen.Den der AG einen Monat vor beginn ablehnen kann.Kann man bei Ablehnung etwas dagegen tun.
Community-Antworten (2)
12.07.2017 um 19:39 Uhr
Wie man die Verringerung der Arbeitszeit beantragt, was dabei zu beachten ist und wann der Arbeitgeber ablehnen darf, regelt §8 TzBfG.
Wenn der Arbeitgeber ablehnt, bleibt - neben dem außergerichtlichen Versuch, den AG umzustimmen - nur die individuelle Klage beim Arbeitsgericht. Man würde dann nämlich als Arbeitnehmer annehmen, dass die Ablehungsgründe nicht denen im TzBfG genannten Gründen genügen. Dazu wäre u.a. folgendes Urteil interessant, da es die 3 Prüfschritte bei der Frage nach der richtigen Ablehnung durch den Arbeitgeber aufzeigt: BAG, Urteil vom 13. November 2007 - 9 AZR 36/07
12.07.2017 um 20:55 Uhr
Strittig ist ob es einen einstweiligen Rechtsschutz gibt. Das macht die Sache ggf schwierig wenn man kurzfristig teilzeit braucht
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