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Konsequenzen für Vorgesetzten ?

K
Köpenicker
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Eine Mitarbeiterin aus einer Filiale bat mich um Hilfe. Sie hat Probleme mit ihrer Filialleitung. Die Mitarbeiterin hat ein Trauerfall im engsten Familienkreis und fühlte sich nicht in der Lage zur Arbeit zu gehen. Es waren 2 Tage die sie nicht da war. Seitdem wird sie für Dienste eingetragen wo sie eigentlich frei hat. Jetzt muss sie noch zum Amtsgericht wegen dem Erbe jetzt muss sie eine schriftliche Bestätigung bringen sonst darf sie nicht hin. Zusätzlich hat danach einen Schichtwechsel der die 11 Stunden Ruhezeit unterschreitet. Als extra würde mir berichtet das sie eine andere Kollegin versetzten lassen möchte, an eine Stelle wo sie kaum hinkommt. Außerdem lässt sie die Filiale von Freunden beobachten wenn sie nicht da ist. Die Kollegin mit dem Trauerfall wurde auch schon zu extra putzschichten eingeteilt, weil die Filialleitung der Meinung war, wer mehr Urlaub als andere hat muss nochmal richtig arbeiten (sie ist Schwerbehindert). Hab mir die Dienstpläne angeschaut, die Filiale konnte ohne Probleme besetzt werden, auch der Gerichtstermin ist vom dienstplan kein Problem. Was mir aufgefallen ist, die Filialleitung hat auffällig viele Schichten besonders Frühschicht. Sie hat wohl sowas bei einer anderen Kollegin auch schon mal abgezogen, die musste Frühschicht machen, danach durfte sie zur Beerdigung von ihren Mann gehen.

Persönlich bin ich der Meinung das sie für den Posten als Filialleitung nicht geeignet.

Meine Frage ist was kann das Gremium in diesen Fall tun.

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Community-Antworten (5)

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celestro

04.10.2018 um 13:01 Uhr

das Gremium könnte sich überlegen, den AG mal mit dem Thema zu konfrontieren. Aber dann eher etwas allgemeiner und weniger mit dem Unterton von Vorwürfen, die ich hier lese. Denn ob die Führungskraft da jemanden "absichtlich ärgert" sollte erst einmal geklärt werden.

R
rtjum

04.10.2018 um 13:03 Uhr

also erstmal muss der BR den Dienstplänen zustimmen, d.h. über diesen Hebel habt ihr schon mal viele Möglichkeiten. Ihr könnt ablehnen, ihr könnt nachfragen wieso wer welche Schichten hat wenn ihr da Ungereimtheiten/Unfairness feststellt/vermutet. Seid ihr tarifgebunden? In den meisten Tarifen gibt des für Trauerfälle im engen Familienkreis Sonderurlaub.

K
Köpenicker

04.10.2018 um 13:27 Uhr

Mit dem Sonderurlaub weiß ich. Dazu brauch man eine Sterbeurkunde, hat sie noch nicht. Sie hat mir Textnachrichten von der Filialleitung gezeigt, die die Vorwürfe bestätigen. Bei den dienstplänen habt ihr recht da muss besser aufgepasst werden.

Hab die Filialleitung selbst mal kennengelernt, geh öfters dort einkaufen eine Kollegin fragte mich warum in einer andren Filiale eine Mitarbeiterin die Probezeit nicht überstanden hat. Weiß das ich sowas nicht antworten darf. Auftritt Filialleitung : ich solle verschwinden und Kündigungen gehen den Betriebsrat nichts an. Wollte mir Hausverbot geben. Hab damals drüber hinweg gesehen und dachte mir ach lass sie reden.

R
RoterFaden

04.10.2018 um 15:52 Uhr

Sofern nicht durch BV oder Arbeitsvertrag abbedungen, ist auch eine Freistellung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch denkbar. Eine Bestätigung vorzulegen dürfte ja sicher kein Problem sein...

R
rsddbr

04.10.2018 um 16:38 Uhr

Ich kenne einige Betroffene, die in solchen Fällen (Todesfall im engsten Familienkreis - also Eltern, Kinder, Lebenspartner/-in) ihren Hausarzt konsultiert haben. 2 Wochen krank waren da üblich.

Bei den anderen Vorwürfen müsst ihr als BR euer MBR bei Dienstplänen wahrnehmen.

"Persönlich bin ich der Meinung das sie für den Posten als Filialleitung nicht geeignet." Das ist alledings die Entscheidung des Arbeitgebers. Hier als BR etwas zu bewirken wird nicht so einfach.

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