Wir möchten erstmalig eine Schwerbehindertenwahl im vereinfachten Wahlverfahren bei uns durchführen.

Unser Arbeitgeber beginnt schon im Vorfeld dieser Wahl uns Probleme zu bereiten.
Jetzt haben manche Kollegen Bedenken ob sie aufgrund der Teilnahme an der Wahlversammlung einen gesetzlichen Kündigungsschutz haben.

Da dies bei uns die erste Wahl ist, müssen wir die 3 Wochen Frist zwischen der Einladung und der Wahlversammlung beachten oder nicht?