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Wahlversammlung SBV - Frist zwischen der Einladung und der Wahlversammlung?

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lyle
Nov 2016 bearbeitet

Wir möchten erstmalig eine Schwerbehindertenwahl im vereinfachten Wahlverfahren bei uns durchführen.

Unser Arbeitgeber beginnt schon im Vorfeld dieser Wahl uns Probleme zu bereiten. Jetzt haben manche Kollegen Bedenken ob sie aufgrund der Teilnahme an der Wahlversammlung einen gesetzlichen Kündigungsschutz haben.

Da dies bei uns die erste Wahl ist, müssen wir die 3 Wochen Frist zwischen der Einladung und der Wahlversammlung beachten oder nicht?

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Community-Antworten (1)

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Fayence

11.12.2006 um 17:21 Uhr

SchwbWO § 19 Vorbereitung der Wahl

(2) Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, können drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder Personalrat oder das Integrationsamt zur Wahlversammlung einladen.

Von einer 3 Wochen Frist ist dort nichts zu lesen; jedoch sollten die AN von dem Termin rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Auch für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung gelten die Schutzbestimmungen § 20 BetrVG; den erweiterten Kündigungsschutz nach §15 KschG haben Wähler jedoch nicht.

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