Wahlversammlung SBV - Frist zwischen der Einladung und der Wahlversammlung?
Wir möchten erstmalig eine Schwerbehindertenwahl im vereinfachten Wahlverfahren bei uns durchführen.
Unser Arbeitgeber beginnt schon im Vorfeld dieser Wahl uns Probleme zu bereiten. Jetzt haben manche Kollegen Bedenken ob sie aufgrund der Teilnahme an der Wahlversammlung einen gesetzlichen Kündigungsschutz haben.
Da dies bei uns die erste Wahl ist, müssen wir die 3 Wochen Frist zwischen der Einladung und der Wahlversammlung beachten oder nicht?
Community-Antworten (1)
11.12.2006 um 17:21 Uhr
SchwbWO § 19 Vorbereitung der Wahl
(2) Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, können drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder Personalrat oder das Integrationsamt zur Wahlversammlung einladen.
Von einer 3 Wochen Frist ist dort nichts zu lesen; jedoch sollten die AN von dem Termin rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Auch für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung gelten die Schutzbestimmungen § 20 BetrVG; den erweiterten Kündigungsschutz nach §15 KschG haben Wähler jedoch nicht.
Verwandte Themen
Vereinfachtes Wahlverfahren - Wahlversammlung zur Wahl des BR
ÄlterIch suche Hinweise von Wahlvorstandsmitgliedern, die bereits im vereinfachten Wahlverfahren eine Wahl durchgeführt haben. Im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren, wenn z. B. ein BR bereits besteht
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Geplante Betriebsratsgründung bei privat geführten Edeka
ÄlterHallo liebes Forum, Ich hatte bereits im Juli diesen Jahres ein Thema dazu gestartet, als mir noch sehr vieles komplett unklar war. Unter anderem wussten wir damals noch nicht ob wir für unseren Markt
BR UND SBV : GLEICHSETZUNG DER INSTITUTIONEN !? SELBE KOSTENSTELLE !?
ÄlterHALLO ! :-) ICH HABE EINE FUER UNS SEHR WICHTIGE FRAGE BEZUEGLICH BR UND SBV BZW. DER TATSACHE, DASS IN UNSERER FIRMA BEIDE INSTITUTIONEN GEMEINSAM UEBER EINE KOSTENSTELLE VERWALTET WERDEN : Wir s
Änderung des Wahlverfahrens nach Einladung zur ersten Wahlversammmlung
ÄlterProblem: Wie lautet die richtige Vorgehensweise, wenn sich mangels genauer Kenntnis der Betriebsgröße vorab nicht feststellen lässt, ob das vereinfachte oder normale Verfahren genutzt werden muss, bzw