Zur Wahlversammlung müssen die Wahlberechtigten eingeladen werden.
Wählbar sind jedoch auch andere MA.
Die Vorschläge erfolgen auf der Wahlversammlung.
Müssen die die so gewählten auf der Wahlversammlung anwesend sein?
Wen sie die Wahl nicht annehmen, gibt e dann eine weitere Wahl?
Sinnvoll wäre es ja im Vorfeld mit möglichen Kandidaten zu sprechen. die können dann ja bei der SB Versammlung anwesend sein und sich kurz vorstellen. Anwesend müssen sie allerdings nicht sein.
Wenn im Vorfeld Gespräche stattgefunden haben ist es unwahrscheinlich, dass ein gewählter SBV das Amt nicht antritt.