Liebe KollegInnen,
haben (nichtbehinderte) Mitglieder des Betriebsrates ein Teilnahmerecht an der Wahlversammlung zur Wahl einer neuen Schwerbehindertenvertretung?
Nur Teilnahme oder auch Rederecht?
Und wie immer....wo steht das?
Herzliche Grüße von den Betriebsratten