Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte?
Guten Morgen an alle. Eine langjährige Kollegin (OP-Schwester) ist psychisch krank (schon länger, sagen wir einfach Verfolgungswahn, Vergewaltigungsängste. Sie ist auch schon mit scharfen Gegenständen auf Kollegen losgegangen. Derzeit steht sie unter rechtlicher Betreung und ist in der geschlossenen Psychatrie untergebracht.) Aufgrund ihrer Erkrankung gilt sie offiziell als schwerbehindert. Nun soll sie auch noch ihre Berufszulassung aberkannt bekommen. Haben wir als BR eine Möglichkeit der Kollegin (natürlich nach Genesung) eine Kündigung zu ersparen (Wohnung und Auto mußten schon verkauft werden, weil sie nichts mehr geregelt bekommt), evtl. durch Beschäftigung in einem Bereich außerhalb der Pflege??
Community-Antworten (7)
08.12.2006 um 07:51 Uhr
@Lola, die Kollegin ist schlicht und einfach zur Zeit krank. Fertig. Wer sagt denn, dass sie gekündigt werden soll?
08.12.2006 um 08:11 Uhr
@ Mona-Lisa steht zu erwarten wg. Aberkennung der Berufszulassung. AG weiß noch nichts davon, aber wir sind durch die rechtliche Betreuerin im Vorfeld angesprochen worden.
08.12.2006 um 08:29 Uhr
@Lola, sollte es zu einer Aberkennung kommen, muss ihr ja noch lange nicht gekündigt werden. Redet dann mit eurem AG und macht Vorschläge, wo man sie nach ihrer Genesung einsetzen könnte. In der Mitbestimmung seid ihr auf jeden Fall!
08.12.2006 um 08:47 Uhr
Lola,
zunächst muss doch festgestellt werden, in welchem Umfang und in welcher Tätigkeit Eure Kollegin eingesetzt werden kann. Wird die Berufszulassung aberkannt, reicht es nicht aus, sie an "irgendeinem" Arbeitsplatz einsetzen zu wollen/können! Die Kollegin muss auch entsprechend qualifiziert werden.
Als BR würde ich mich einmal an das Integrationsamt wenden, den Fall schildern (ohne Namensnennung) und Möglichkeiten aufzeigen lassen. Die Problematik wird sein, dass mit Entzug der Berufszulassung die Grundlage für den Arbeitsvertrag nicht mehr besteht.
08.12.2006 um 08:56 Uhr
@Fayence, ist schon richtig, was du sagst. Da die Kollegin als schwerbehindert eingestuft ist (fragt sich auch, wie lange nach ihrer Genesung), kann sie natürlich nicht an "irgendeinem" Arbeitsplatz eingesetzt werden. Wenn einem Kraftfahrer der Führerschein entzogen wird, egal aus welchem Grund, wird der Betriebsrat auch versuchen, den AG zu überzeugen, dass er woanders eingesetzt werden kann.
08.12.2006 um 09:15 Uhr
Mona-Lisa, versuchen kann man alles, die Frage ist nur, ob der AG sich auf den Versuch einlassen muss, wenn die Vertragsgrundlage fehlt!
Was die OP-Schwester betrifft, ist die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz aus meiner Sicht etwas zu kurz gedacht! Die Frau hat mit der Aberkennung Ihrer Berufszulassung keinen Beruf mehr und das ist für mich der wesentliche Punkt! Und wenn sie dann auch noch jüngeren Jahrgangs ist, muss das Hauptaugenmerk auf eine neue Qualifizierung gerichtet werden, um sie auch für die nächsten Jahre in´s Berufsleben integrieren zu können.
Als BR kann ich hier zwar versuchen, Möglichkeiten zu eruieren, aber letztendlich spielt die Musik in solch einem Fall an ganz anderen Stellen!
08.12.2006 um 09:16 Uhr
@Mona-Lisa, Fayence Ich vermute eher eine BU, im Zweifel vielleicht eine befristete EU.
@Lola Sollte diese Kollegin wirklich "genesen", dann wäre das ein klassischer Fal für das BEM nach § 84 SGB IX.
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