Erstellt am 08.12.2006 um 07:51 Uhr von Mona-Lisa
@Lola,
die Kollegin ist schlicht und einfach zur Zeit krank. Fertig.
Wer sagt denn, dass sie gekündigt werden soll?
Erstellt am 08.12.2006 um 08:11 Uhr von Lola
@ Mona-Lisa
steht zu erwarten wg. Aberkennung der Berufszulassung.
AG weiß noch nichts davon, aber wir sind durch die rechtliche Betreuerin im Vorfeld angesprochen worden.
Erstellt am 08.12.2006 um 08:29 Uhr von Mona-Lisa
@Lola,
sollte es zu einer Aberkennung kommen, muss ihr ja noch lange nicht gekündigt werden.
Redet dann mit eurem AG und macht Vorschläge, wo man sie nach ihrer Genesung einsetzen könnte. In der Mitbestimmung seid ihr auf jeden Fall!
Erstellt am 08.12.2006 um 08:47 Uhr von Fayence
Lola,
zunächst muss doch festgestellt werden, in welchem Umfang und in welcher Tätigkeit Eure Kollegin eingesetzt werden kann. Wird die Berufszulassung aberkannt, reicht es nicht aus, sie an "irgendeinem" Arbeitsplatz einsetzen zu wollen/können! Die Kollegin muss auch entsprechend qualifiziert werden.
Als BR würde ich mich einmal an das Integrationsamt wenden, den Fall schildern (ohne Namensnennung) und Möglichkeiten aufzeigen lassen. Die Problematik wird sein, dass mit Entzug der Berufszulassung die Grundlage für den Arbeitsvertrag nicht mehr besteht.
Erstellt am 08.12.2006 um 08:56 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
ist schon richtig, was du sagst.
Da die Kollegin als schwerbehindert eingestuft ist (fragt sich auch, wie lange nach ihrer Genesung), kann sie natürlich nicht an "irgendeinem" Arbeitsplatz eingesetzt werden.
Wenn einem Kraftfahrer der Führerschein entzogen wird, egal aus welchem Grund, wird der Betriebsrat auch versuchen, den AG zu überzeugen, dass er woanders eingesetzt werden kann.
Erstellt am 08.12.2006 um 09:15 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
versuchen kann man alles, die Frage ist nur, ob der AG sich auf den Versuch einlassen muss, wenn die Vertragsgrundlage fehlt!
Was die OP-Schwester betrifft, ist die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz aus meiner Sicht etwas zu kurz gedacht! Die Frau hat mit der Aberkennung Ihrer Berufszulassung keinen Beruf mehr und das ist für mich der wesentliche Punkt! Und wenn sie dann auch noch jüngeren Jahrgangs ist, muss das Hauptaugenmerk auf eine neue Qualifizierung gerichtet werden, um sie auch für die nächsten Jahre in´s Berufsleben integrieren zu können.
Als BR kann ich hier zwar versuchen, Möglichkeiten zu eruieren, aber letztendlich spielt die Musik in solch einem Fall an ganz anderen Stellen!
Erstellt am 08.12.2006 um 09:16 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa, Fayence
Ich vermute eher eine BU, im Zweifel vielleicht eine befristete EU.
@Lola
Sollte diese Kollegin wirklich "genesen", dann wäre das ein klassischer Fal für das BEM nach § 84 SGB IX.