Hobby als Nebentätigkeit anmelden?
Hallo,
mein Geschäftsführer meint wenn ich nebenbei Hubschrauber fliege soll ich dies als Nebentätigkeit anmelden. Hintergrund: Ich fliege nur in meiner Freizeit, habe kein Gewerbe angemeldet, schließe mit Passagieren rechtlich nur private Verträge mündlich ab in denen Unkostenbeiträge entrichtet werden und darf rein aus versicherungstechn. Gründen damit auch nichts verdienen, denn sonst gelte ich als Luftfahrtunternehmen. Allerdings habe ich eine private Internetseite wo ich für das Fliegen werbe und auch den entsprechenden Kontakt anbiete.So fliege ich halt mit ein paar Leuten etwa 20 Std. im Jahr (wie gesagt in meiner Freizeit). Die ges. Definition Nebentätigkeit liest sich für mich etwas anders, oder seid Ihr anderer Meinung?
Community-Antworten (3)
08.12.2006 um 00:13 Uhr
@harley-bros Was für ein Problem hast Du denn mit der Nebentätigkeitsanzeige beim AG?
08.12.2006 um 10:57 Uhr
also wenn ein finanzbeamter deine internetseite sieht, wirst du wohl sehr schnell ein gewerbe habe. denen kannst du nicht einreden, dass das nur ein hobby ist...
08.12.2006 um 15:05 Uhr
stimmt.....
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