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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nebentätigkeit

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lussil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich brauche euren Rat. Eine Kollegin arbeitet in unserem Unternehmen und möchte gerne eine Nebentätigkeit aufnehmen,da der Verdienst bei ihr nicht ausreicht.Sollte Dinge müssen dem AG mitgeteilt werden. Dieser will nicht,das die Kollegin einen Nebentätigkeit aufnimmt,da Sie in seinen Augen zu oft krank ist und er dies nicht verantworten kann,das Sie dann noch öfters fehlt. Darf er das überhaupt,der Kollegin die Nebentätigkeit zu verweigern ???

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Community-Antworten (7)

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wischwasch

01.12.2013 um 17:23 Uhr

Wenn das Arbeitszeitgesetz durch Haupt - u. Nebentätigkeit nicht mehr eingehalten werden kann; bei Konkurrenztätigkeit; wenn die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird - kann der AG der Nebentätigkeit wiedersprechen. Sonst hat er sie hinzunehmen.

"öfters fehlt" eher kein Grund. Da muss er schon konkreter werden, warum er glaubt die Fehlzeiten werden dadurch noch mehr.

L
lussil

01.12.2013 um 17:29 Uhr

1.Welche Gründe darf er denn nennen,um die Nebentätigkeit zu untersagen ? 2. Was kann Sie dagegen machen ?

W
wischwasch

01.12.2013 um 17:43 Uhr

Die drei Gründe habe ich genannt.

Wird gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen? Handelt es sich um eine Konkurrenztätigkeit? oder Leidet die Arbeitsleistung?

Das letzte sagt der AG ja indirekt: Er befürchtet zu viel Krankheitsausfälle. Ich denke: Nur die pure Vermutung oder Zahlen aus der Vergangenheit sagen da nichts. Da kann der AG nicht nein sagen.

L
lussil

01.12.2013 um 18:10 Uhr

So sehe ich das auch.Es sind nur Vermutungen,das die Kollegin weiterhin öfters krank wird..... Wenn er doch nein sagt,Was kann Sie dann machen ???

W
wischwasch

01.12.2013 um 18:28 Uhr

Sie kann den BR bitten, für sie tätig zu werden. Dann versuchst Du es mit einem diplomatischem Gespräch.

Sie kann eine offizielle Beschwerde beim BR einreichen; der BR erachtet sie für begründet und führt offizielle Gespräche.

Sie kann selbst - oder über einen Fachanwalt - den Rechtsweg beschreiten oder diesen beauftragen die Sache aus der Welt zu schaffen.

E
EightBall

01.12.2013 um 19:45 Uhr

Das mit dem diplomatischen Gespräch halte ich auch für das Beste. Denn so ganz von der Hand zu weisen ist das Argument des AG nicht. Der Prozess vor dem Arbeitsgericht kann schief gehen.

W
webun

02.12.2013 um 14:19 Uhr

Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt, denn in meiner Freizeit kann ich tun und lassen, was ich will. Also würde ich nicht um ERLAUBNIS BITTEN, sondern MITTEILEN. Wenn der AG aus einem der von Wischwasch genannten Gründe was dagegen hat, muss er das genau begründen. Wenn dann die Kollegin diese Begründung nicht für plausibel hält, tritt sie die Stelle trotzdem an.

Die Frage ist dann auch nicht, was die Kollegin machen kann, wenn der AG nein sagt, sondern andersrum: was kann der AG machen, wenn die Kollegin die Nebentätigkeit antritt?

Dann muss ER den Rechtsweg beschreiten (soll er doch, im Gegensatz zu EightBall finde ich das Argument des AG ganz und gar nicht nachvollziehbar).

Den Betriebsrat hier offiziell ins Boot zu kriegen, halte ich für nicht ganz so einfach, denn das ganze ist Individualrecht, und da hat der BR wenig bis nix zu sagen.

Wenn es natürlich irgendeine Möglichkeit gibt, das diplomatisch (im Sinne der Kollegin) zu regeln: umso besser!

webun

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