Erstellt am 01.12.2013 um 16:23 Uhr von wischwasch
Wenn das Arbeitszeitgesetz durch Haupt - u. Nebentätigkeit nicht mehr eingehalten werden kann;
bei Konkurrenztätigkeit;
wenn die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird -
kann der AG der Nebentätigkeit wiedersprechen.
Sonst hat er sie hinzunehmen.
"öfters fehlt" eher kein Grund. Da muss er schon konkreter werden, warum er glaubt die Fehlzeiten werden dadurch noch mehr.
Erstellt am 01.12.2013 um 16:29 Uhr von lussil
1.Welche Gründe darf er denn nennen,um die Nebentätigkeit zu untersagen ?
2. Was kann Sie dagegen machen ?
Erstellt am 01.12.2013 um 16:43 Uhr von wischwasch
Die drei Gründe habe ich genannt.
Wird gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen?
Handelt es sich um eine Konkurrenztätigkeit? oder
Leidet die Arbeitsleistung?
Das letzte sagt der AG ja indirekt: Er befürchtet zu viel Krankheitsausfälle.
Ich denke: Nur die pure Vermutung oder Zahlen aus der Vergangenheit sagen da nichts. Da kann der AG nicht nein sagen.
Erstellt am 01.12.2013 um 17:10 Uhr von lussil
So sehe ich das auch.Es sind nur Vermutungen,das die Kollegin weiterhin öfters krank wird.....
Wenn er doch nein sagt,Was kann Sie dann machen ???
Erstellt am 01.12.2013 um 17:28 Uhr von wischwasch
Sie kann den BR bitten, für sie tätig zu werden. Dann versuchst Du es mit einem diplomatischem Gespräch.
Sie kann eine offizielle Beschwerde beim BR einreichen; der BR erachtet sie für begründet und führt offizielle Gespräche.
Sie kann selbst - oder über einen Fachanwalt - den Rechtsweg beschreiten oder diesen beauftragen die Sache aus der Welt zu schaffen.
Erstellt am 01.12.2013 um 18:45 Uhr von EightBall
Das mit dem diplomatischen Gespräch halte ich auch für das Beste. Denn so ganz von der Hand zu weisen ist das Argument des AG nicht. Der Prozess vor dem Arbeitsgericht kann schief gehen.
Erstellt am 02.12.2013 um 13:19 Uhr von webun
Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt, denn in meiner Freizeit kann ich tun und lassen, was ich will.
Also würde ich nicht um ERLAUBNIS BITTEN, sondern MITTEILEN. Wenn der AG aus einem der von Wischwasch genannten Gründe was dagegen hat, muss er das genau begründen.
Wenn dann die Kollegin diese Begründung nicht für plausibel hält, tritt sie die Stelle trotzdem an.
Die Frage ist dann auch nicht, was die Kollegin machen kann, wenn der AG nein sagt, sondern andersrum:
was kann der AG machen, wenn die Kollegin die Nebentätigkeit antritt?
Dann muss ER den Rechtsweg beschreiten (soll er doch, im Gegensatz zu EightBall finde ich das Argument des AG ganz und gar nicht nachvollziehbar).
Den Betriebsrat hier offiziell ins Boot zu kriegen, halte ich für nicht ganz so einfach, denn das ganze ist Individualrecht, und da hat der BR wenig bis nix zu sagen.
Wenn es natürlich irgendeine Möglichkeit gibt, das diplomatisch (im Sinne der Kollegin) zu regeln: umso besser!
webun